Cyberangriff auf die AK Oberösterreich: Aktuelle Informationen

Am Montag, 10. August 2026, haben Cyberkriminelle die Arbeiterkammer Oberösterreich angegriffen. Wir informieren Sie an dieser Stelle über den aktuellen Stand.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Welche Dokumente werden für die Registrierung benötigt?

Damit Ihr Antrag auf Eintragung in das Gesundheitsberuferegister rasch und erfolgreich bearbeitet werden kann, müssen Sie folgende Unterlagen bereit halten:

Achtung

  • Bei persönlicher Antragstellung sind die Unterlagen im Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegen.

  • Ärztliches Attest und Strafregisterbescheinigungen dürfen bei Antrag nicht älter als 3 Monate sein!

  • Fremdsprachigen Nachweisen ist auch eine beglaubigte Übersetzung durch gerichtlich beeidete Dolmetscher:innen beizulegen.

  • Der Antrag auf Registrierung kann NICHT per E-Mail oder auf dem Postweg eingereicht werden!

Sie erhalten alle vorgelegten Unterlagen umgehend zurück.

HINWEIS

Sollte jemand für Sie behördliche Schriftstücke im Rahmen des Registrierungsverfahrens nach dem Gesundheitsberuferegister-Gesetz in Empfang nehmen dürfen, so füllen Sie bitte diese Zustellvollmacht aus:

Zustellvollmacht (0,1 MB)

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Wir informieren Sie gerne regelmäßig über Aktuelles zum Thema Gesundheit und Pflege. 

Kontakt

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Arbeiterkammer OÖ
Registrierung Gesundheitsberufe

TEL.:     +43 50 6906 1604

E-MAIL: gbr@akooe.at