Nach technischen Problemen sind wir über unsere telefonischen Hotlines wieder erreichbar. Es kann noch zu zeitlichen Verzögerungen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis. 
 
Wir sind für Sie da:
Rechtsschutz: 050 6906-1
Konsumentenschutz: 050 6906-2
Bildungsberatung: 050 6906-3
 
Einzelne Web-Services sind derzeit noch nicht verfügbar. 

Welche Dokumente werden für die Registrierung benötigt?

Damit Ihr Antrag auf Eintragung in das Gesundheitsberuferegister rasch und erfolgreich bearbeitet werden kann, müssen Sie folgende Unterlagen bereit halten:

Achtung

  • Bei persönlicher Antragstellung sind die Unterlagen im Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegen.

  • Ärztliches Attest und Strafregisterbescheinigungen dürfen bei Antrag nicht älter als 3 Monate sein!

  • Fremdsprachigen Nachweisen ist auch eine beglaubigte Übersetzung durch gerichtlich beeidete Dolmetscher:innen beizulegen.

  • Der Antrag auf Registrierung kann NICHT per E-Mail oder auf dem Postweg eingereicht werden!

Sie erhalten alle vorgelegten Unterlagen umgehend zurück.

HINWEIS

Sollte jemand für Sie behördliche Schriftstücke im Rahmen des Registrierungsverfahrens nach dem Gesundheitsberuferegister-Gesetz in Empfang nehmen dürfen, so füllen Sie bitte diese Zustellvollmacht aus:

Zustellvollmacht (0,1 MB)

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Kontakt

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Arbeiterkammer OÖ
Registrierung Gesundheitsberufe

TEL.:     +43 50 6906 1604

E-MAIL: gbr@akooe.at