Welche Dokumente werden für die Registrierung benötigt?

Damit Ihr Antrag auf Eintragung in das Gesundheitsberuferegister rasch und erfolgreich bearbeitet werden kann, müssen Sie folgende Unterlagen bereit halten:

Achtung

  • Bei persönlicher Antragstellung sind die Unterlagen im Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegen.

  • Ärztliches Attest und Strafregisterbescheinigungen dürfen bei Antrag nicht älter als 3 Monate sein!

  • Fremdsprachigen Nachweisen ist auch eine beglaubigte Übersetzung durch gerichtlich beeidete Dolmetscher:innen beizulegen.

  • Der Antrag auf Registrierung kann NICHT per E-Mail oder auf dem Postweg eingereicht werden!

Sie erhalten alle vorgelegten Unterlagen umgehend zurück.

HINWEIS

Sollte jemand für Sie behördliche Schriftstücke im Rahmen des Registrierungsverfahrens nach dem Gesundheitsberuferegister-Gesetz in Empfang nehmen dürfen, so füllen Sie bitte diese Zustellvollmacht aus:

Zustellvollmacht (0,1 MB)

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TEL.: +43 50 6906 1604

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