Welche Dokumente werden für die Registrierung benötigt?
Damit Ihr Antrag auf Eintragung in das Gesundheitsberuferegister rasch und erfolgreich bearbeitet werden kann, müssen Sie folgende Unterlagen bereit halten:
- vollständig ausgefüllter Antrag
Antrag auf Eintragung in das GBR - DGKP (0,7 MB)
Antrag auf Eintragung in das GBR - MTD (0,7 MB)
Antrag auf Eintragung in das GBR - OTA (0,2 MB)
Antrag auf Eintragung in das GBR - PA|PFA (0,7 MB) - Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit
(zum Beispiel: Reisepass) - Qualifikationsnachweis entsprechend den berufsrechtlichen Vorschriften
(zum Beispiel: Zeugnis, Diplom) - Passfoto
- Nachweis der Vertrauenswürdigkeit
Beiblatt zum Antragsformular: Vertrauenswürdigkeit (0,1 MB)
(Strafregisterbescheinigung aus Österreich [Infos dazu auf help.gv.at])
Falls Sie sich in den vergangenen 5 Jahren mehr als 6 Monate in einem anderen Land aufgehalten haben, benötigen Sie einen Strafregisterauszug / ein Führungszeugnis aus dem jeweiligen Land. - Ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung
Ärztliches Attest (0,1 MB) - Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse
(sofern sich diese nicht aus der Ausbildung oder dem Berufsweg ergeben)
Nachweis der Deutschkenntnisse (0,2 MB) - Unterschriftsblatt
Unterschriftsblatt Berufsausweis (0,6 MB) - Nachforderung von Dokumenten
Hier sind die erforderlichen Schritte und Voraussetzungen beschrieben, die für den Fall einer Nachforderung von Dokumenten durch die Behörde von Berufsangehörigen durchzuführen sind, sofern die Dokumente online beigebracht werden.
Anleitung: Nachforderung im Online-Verfahren (1,0 MB)
Achtung
- Bei persönlicher Antragstellung sind die Unterlagen im Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegen.
- Die Nachweise dürfen bei Antrag nicht älter als 3 Monate sein!
- Fremdsprachigen Nachweisen ist auch eine beglaubigte Übersetzung durch gerichtlich beeidete Dolmetscher:innen beizulegen.
- Der Antrag auf Registrierung kann NICHT per E-Mail oder auf dem Postweg eingereicht werden!
Sie erhalten alle vorgelegten Unterlagen umgehend zurück.
HINWEIS
Sollte jemand für Sie behördliche Schriftstücke im Rahmen des Registrierungsverfahrens nach dem Gesundheitsberuferegister-Gesetz in Empfang nehmen dürfen, so füllen Sie bitte diese Zustellvollmacht aus: