Meldung von Änderungen
Sie sind gesetzlich verpflichtet binnen eines Monats Datenänderungen Ihrer Registrierungsbehörde zu melden.
Sie sind bereits als PA oder PFA im Register eingetragen und haben nun eine Aufschulung zu PFA oder DGKP gemacht? So können Sie Ihren Antrag auf Registrierung des neuen Pflegeberufs (PFA oder DGKP) durchführen.
Für das Upgrade benötigen Sie den Qualifikationsnachweis Ihres neuen Berufes.
Sie können entscheiden, wie Sie die für das Upgrade erforderlichen Nachweise der zuständigen Registrierungsbehörde übermitteln:
1. online | 2. persönlich |
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Die Online-Registrierung erfolgt mittels ID-Austria. | Registrierung Gesundheitsberufe Volksgartenstraße 40, 4020 Linz E-Mail: gbr@akooe.at Öffnungszeiten: |
Zur Online-Registrierung | Hier Termin vereinbaren |
Ausfüllhilfe: Online-Antrag Upgrade (0,2 MB) | Bitte verwenden Sie dazu folgende Formulare: |
ACHTUNG!
Sie erhalten alle vorgelegten Unterlagen umgehend zurück.
Wir informieren Sie gerne regelmäßig über Aktuelles zum Thema Gesundheit und Pflege.
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