Meldung von Änderungen
Sie sind gesetzlich verpflichtet binnen eines Monats Datenänderungen Ihrer Registrierungsbehörde zu melden.
Sie sind bereits als PA oder PFA im Register eingetragen und haben nun eine Aufschulung zu PFA oder DGKP gemacht? So können Sie Ihren Antrag auf Registrierung des neuen Pflegeberufs (PFA oder DGKP) durchführen.
Für das Upgrade benötigen Sie den Qualifikationsnachweis Ihrer Aufschulung.
Zum Beispiel:
Sie können entscheiden, wie sie die für das Upgrade erforderlichen Nachweise der zuständigen Registrierungsbehörde übermitteln:
(mittels Handy-Signatur oder Bürgerkarte!)
Ausfüllhilfe: Online-Antrag Upgrade (0,2 MB)
HINWEIS
Die weiteren „Daten zum Antragsteller“ (Personendaten, Adressen und die freiwilligen persönlichen Daten) können bei dieser Antragstellung nicht geändert werden, da sie mit dem bereits eingetragenen Beruf verknüpft sind. Hierzu ist eine eigene Änderungsmeldung erforderlich.In diesem Fall verwenden Sie bitte folgende Formulare:
Antrag auf Eintragung in das GBR - DGKP (0,7 MB)
Antrag auf Eintragung in das GBR - PFA (0,7 MB)
Kontakt Ihrer Registrierungsbehörde:
Arbeiterkammer | Gesundheit Österreich GmbH |
Sie erhalten von der Registrierungsbehörde eine Bestätigung Ihrer Änderungen im Register.
Achtung
Sie erhalten alle vorgelegten Unterlagen umgehend zurück.
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