Urlaubsanspruch
Wie viel Urlaub bekommen Sie? Wann dürfen Sie ihn nehmen, wann verjährt er? Die wichtigsten Regeln rund um Ihre bezahlte Freizeit.
Was viele nicht wissen: Vordienstzeiten bei vorigen Arbeitgebern, Schul- und Studienzeiten können im Ausmaß von maximal 12 Jahren angerechnet werden. Schöpft man dieses Maximum aus, müssen „nur“ noch 13 Jahre beim gleichen Arbeitgeber gearbeitet werden, um Anspruch auf die 6. Urlaubswoche zu haben.
Das Ziel, dass alle Arbeitnehmer:innen eine 6. Urlaubswoche erreichen sollen, ist durch die veränderte Arbeitswelt jedenfalls kaum mehr zu erreichen: Beinahe niemand bleibt mehr als 25 Jahre beim selben Arbeitgeber. Der Großteil der Beschäftigten wechselt häufiger und nach wenigen Jahren den Job. Die 6. Urlaubswoche ist damit für die meisten unerreichbar.
Die AK fordert daher, dass das Urlaubsgesetz an die moderne Arbeitswelt angepasst wird und dass jede:r Beschäftigte Anspruch auf eine 6. Urlaubswoche erreichen kann.
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