Wie viel darf der Makler verlangen?
Mit unserem Maklerprovisionsrechner finden Sie heraus, wie viel Provision eine Maklerin/ein Makler maximal von Ihnen verlangen darf, wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus anmieten.
- Bei unbefristeten Mietverträgen und bei auf über 3 Jahre befristeten Verträgen darf die Provision nur mehr 2 Brutto-Monatsmieten betragen.
- Bei Mietverträgen, die auf 3 oder weniger Jahre befristet sind, darf höchstens eine Brutto-Monatsmiete Provision verlangt werden.
- Makelnde Hausverwalter:innen dürfen nicht mehr als eine Brutto-Monatsmiete verlangen. Bei auf 3 Jahre oder kürzer befristeten Mietverträgen darf die Provision sogar nur mehr eine halbe Monatsmiete betragen.
Diese Kriterien berücksichtigt der AK Maklerprovisionsrechner und zeigt Ihnen, was Sie maximal bezahlen müssen.