AK Familienbeihilfe-Rechner

Wenn sich Ihr Lebensmittelpunkt in Österreich befindet und Sie mit Ihr­em Kind beziehungsweise Ihren Kindern in einem Haushalt leben, haben Sie Anspruch auf Familienbeihilfe. 

Kinder ab dem 18. und bis zum 24. Geburtstag erhalten nur mehr dann Fa­mi­lien­bei­hilfe, wenn sie in Ausbildung (Schule, Lehre, Studium oder FH) stehen. In man­chen Fällen – etwa nach absolviertem Zivil- oder Präsenzdienst oder durch die Geburt eines eigenen Kindes – wird die Anspruchsdauer um 1 Jahr ver­längert.

Familienbeihilfe - Rechner

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