Cyberangriff auf die AK Oberösterreich: Aktuelle Informationen
Am Montag, 10. August 2026, haben Cyberkriminelle die Arbeiterkammer Oberösterreich angegriffen. Wir informieren Sie an dieser Stelle über den aktuellen Stand.
Arbeitnehmer:innen in Österreich können seit 2007 in Schwerarbeitspension gehen. Die Bestimmungen dazu sind im Allgemeinen Pensionsgesetz (APG) festgehalten.
Schwerarbeitspension: Die Voraussetzungen
Für Menschen, die über einen längeren Zeitraum körperlich oder seelisch besonders anstrengende Tätigkeiten ausüben, gibt es die Möglichkeit vorzeitig in Pension zu gehen – in die Schwerarbeitspension.
Voraussetzung ist jedoch, dass in den letzten 20 Jahren unmittelbar vor Pensionsbeginn Schwerarbeit geleistet wurde. Schwerarbeit, die länger als 20 Jahre zurückliegt, wird nicht gewertet.
Als Schwerarbeitsmonat zählt jeder Versicherungsmonat, in dem an 15 Kalendertagen Schwerarbeit gemäß Schwerarbeitsverordnung geleistet wurde.
Als Schwerarbeit gelten vor allem Tätigkeiten im Schicht- und Wechseldienst: mindestens 6 Nachtdienste mit 6 Arbeitsstunden zwischen 22 und 6 Uhr pro Monat.
Personen, die schwere körperliche Arbeit verrichten (Männer müssen zusätzlich täglich 2.000 Kilokalorien, Frauen 1.400 Kilokalorien verbrauchen), sowie Menschen, die regelmäßig unter extremer Hitze oder Kälte arbeiten, fallen auch unter Schwerarbeit.
Unter bestimmten Voraussetzungen, wie Pflege von Menschen mit mindestens Pflegegeldstufe 5 beziehungsweise Demenzerkrankten kann auch im Pflegebereich Schwerarbeit zuerkannt werden.
Antrag und Pensionshöhe
Die Feststellung der Schwerarbeitszeiten kann man frühestens 10 Jahre vor dem frühestmöglichen Pensionsantritt beantragen. Ein Feststellungsantrag macht allerdings nur Sinn, wenn man die Voraussetzungen für eine Schwerarbeitspension noch vor dem Erreichen des Regelpensionsalters erfüllen kann.
ACHTUNG
Spätestens 3 Monate vor dem Erreichen des Antrittsalters muss ein Antrag auf Leistung gestellt werden.
Voraussetzungen für den Erhalt der Schwerarbeit sind 540 Beitrags- beziehungsweise Versicherungsmonate (45 Beitragsjahre). Eine weitere Voraussetzung ist, dass am Stichtag keine Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze vorliegen darf.
Da in Berufen mit Schwerarbeit meist gute Kollektivverträge gelten, sind die Pensionen durchwegs hoch. Bei der Schwerarbeitspension gibt es allerdings besondere Abschläge. Für jeden Monat den man vor dem Regelpensionsalter in Pension geht, wird ein Abschlag von 0,15 Prozent berechnet – das ergibt einen Abschlag von 1,8 Prozent pro Jahr.
Wir benötigen Ihre Zustimmung, um den Infogram-Service zu laden!
Schwerarbeitsverordnung muss modernisiert werden
Seit 2007 hat sich die Arbeitswelt stark verändert. Immer mehr Menschen müssen aufgrund psychischer Erkrankungen die Pension verfrüht antreten. Arbeitsdruck, lange Arbeitszeiten, Personalmangel und Schichtdienste belasten die Menschen immer mehr.
Insbesondere im Pflegebereich nehmen Herausforderungen stetig zu. Gesellschaftlich wichtige Tätigkeiten, wie die Pflege, müssen besonders respektiert und in weiterer Folge auch sozial abgesichert werden.
Folgende Punkte sind so schnell wie möglich umzusetzen:
Wenn Frauen mindestens 21.000 und Männer mindestens 30.000 Kilokalorien im Kalendermonat verbrauchen, muss automatisch Schwerarbeit vorliegen – unabhängig von der Anzahl der Arbeitstage.
Weiters sollte eine „Toleranz“ bei der Kaloriengrenze in Bezug auf schwere körperliche Arbeit eingeführt werden.
Wenn an mindestens 6 Tagen im Kalendermonat reine Nachtarbeit geleistet wird, muss dies auch als Schwerarbeit gelten.
Schwerarbeitszeiten sollten grundsätzlich abschlagsmindernd bei Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen berücksichtigt werden.
Schwerarbeitszeiten sollten nicht nur in den letzten 20 Arbeitsjahren, sondern während der gesamten Berufslaufbahn berücksichtigt werden.
Es ist dringend notwendig, dass psychische Belastungen in die Schwerarbeitsverordnung aufgenommen werden.
Zum Erreichen der erforderlichen Versicherungszeiten für die Schwerarbeitspension müssen auch Schul- und Ausbildungszeiten in vollem Umfang angerechnet werden.
Tätigkeiten der berufsbedingten Pflege und Betreuung von Erkrankten, sowie von Menschen mit Beeinträchtigung, Hebammen und medizinische Assistenzberufe sollten auch Anspruch auf Schwerarbeit haben.
Darüber hinaus fordert die AK diese Verbesserungen
Es sollte jederzeit ein Antrag auf Feststellung der Schwerarbeitszeiten möglich sein.
Bei der Feststellung von Schwerarbeit sollen Fachleute beigezogen werden müssen.
Sachverständige müssen ihre Gutachten verpflichtend begründen.
Es muss möglich sein, dass Vertrauenspersonen zur Begutachtung mitgebracht werden dürfen.
Bei Menschen, die mehr als eine Schwerarbeitstätigkeit ausüben, müssen diese Mehrfachbelastungen berücksichtigt werden.
Machen Sie sich vertraut mit der neuen AK Website:
Bundesland wählen
Sie sind in dem Bundesland AK-Mitglied, in dem Sie arbeiten. Über dieses Pulldown wechseln Sie zu Ihrer Arbeiterkammer.
Suche Klicken Sie auf die Lupe und tragen Sie Ihren Suchbegriff ein. Wir bieten Ihnen die drei am häufigsten aufgerufenen Inhalte als Quicklinks an.
Shortcuts
Sie finden auf jeder Seite unseres neuen Internetauftritts Shortcut-Icons, die Ihnen auf kurzem Weg z.B. Links oder Kontakte liefern. Die Teilen-Funktion für Facebook & Co finden Sie auch hier.
Rechner
Als AK bieten wir Ihnen eine Vielzahl an interaktiven Services und Rechner, die Sie direkt über die Fußzeile aufrufen können.