Gräuel-Propaganda gegen gesetzliches Pensions­system

Fakt ist: unsere Pensionen sind sicher! Die oft heraufbeschworene „Kostenexplosion“ bewahrheitet sich nicht. Doch worauf stützen sich Aussagen mancher Politiker:innen, Unternehmer:innen oder privater Versicherungskonzernen? 

Verbreitet sind vor allem 3 Argumentationsmuster:

  • Absolute Zahlen werden dargestellt - statt dem Anteil an der Wirtschaftsleistung (BIP)
  • Es wird ausgeblendet, dass die Kosten für die Beamtenpension stark zurückgehen
  • Es wird fälschlicherweise behauptet, dass sich das Pensionssystem gänzlich aus den Beiträgen der Versicherten finanzieren lassen muss  

Täuschen mit ab­soluten Zahlen

Wenn Entwicklungen über einen längeren Zeitraum beobachtet werden, ist es nicht sinnvoll absolute Zahlen oder absolute Beträge in Euro zu verwenden. Durch diese Darstellung werden Produktivitätswachstum und Inflation ausgeblendet. Genau diese verfälschte Darstellung wird aber oft in der Pensionsdebatte verwendet. 

Seriöse Institutionen wie die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) oder die EU-Kommission stellen Pensionsausgaben deshalb nicht in absoluten Zahlen, sondern in Anteilen an der Wirtschaftsleistung dar. Dadurch ergibt sich ein viel realistischeres Bild von Pensionsausgaben.

In absoluten Zahlen (linke Skala) ergibt sich ein dramatisches Bild. Jedoch ist es normal, dass Werte mit Inflation und Wirtschaftswachstum steigen. Werden die Bundesmittel ins Verhältnis zur Wirtschaftsleistung (BIP) gesetzt zeigt sich, dass hier die Ausgaben mehr oder weniger gleichbleiben. 

Einsparungen ausgeblendet

Ein weiteres sehr beliebtes Mittel zur Behauptung eines vermeintlich bevorstehenden massiven Kostenanstiegs ist die Ausblendung der Kostenrückgänge bei den Beamt:innenpensionen.

Die tatsächlichen Daten zeigen eine stark gegenläufige Entwicklung bei den Ausgaben im Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung und bei den Ausgaben für die Beamt:innenpensionen. 

In einem Bereich wird eine Kostensteigerung, im anderen Bereich ein Kostenrückgang erwartet, wobei beides eng zusammenhängt. Es ist unsachlich, die dahinterstehenden Kostenverschiebungen und die Einspareffekte bei den Beamt:innenpensionen schlichtweg zu ignorieren. Es wird dennoch immer wieder so praktiziert. 

Bundesbeitrag wichtig für Absicherung

Oft ist von einem „Milliardenloch“ die Rede, wenn gegen die gesetzliche Pensionsversicherung Stimmung gemacht wird. Dabei wird so getan, also ob der Staat grundsätzlich keine Ausgaben für Pensionen tätigen sollte und alle Ausgaben des Staates nur dazu da sind ein angebliches „Loch“ zu stopfen.

Dahinter steht die falsche Vorstellung, dass eine gesetzliche Pensionsversicherung zu 100 Prozent über Beitragszahlungen (im Wesentlichen aus Lohn-Abgaben) zu finanzieren ist. Die Zuschüsse des Staates zur gesetzlichen Pensionsversicherung können aber nicht einfach mit einer Defizitabdeckung gleichgesetzt werden, dies zeigt auch ein Blick in die Geschichte.

Bereits die unter Bismarck im 19. Jahrhundert in Deutschland aufgebaute öffentliche Rentenversicherung basierte auf dem Prinzip der Drittelfinanzierung (jeweils zu 1 Drittel Arbeitnehmer:innen, Arbeitgeber:innen und Staat).

In Österreich wurde ein ähnliches Konzept im Jahr 1956 von den Schöpfer:innen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) zugrunde gelegt. Offenbar war man der Meinung, dass eine Mitfinanzierung aus Steuermitteln durchaus Sinn macht oder, dass nur über diesen Weg eine ausreichende Altersversorgung erreichbar ist.

Pension ist mehr als Altersvorsorge

Es ist sinnvoll, dass auch Steuern in das Pensionssystem einfließen. Vor allem deshalb, weil die Pensionsversicherung mehr Leistungen als „nur“ die Altersversorgung übernimmt. Werden die gesamten Ausgaben betrachtet, die der Bund für das Pensionssystem aufwendet, fällt auf, dass es nicht nur um das Füllen von angeblichen Lücken geht.

Der Bund finanziert etwa die Ausgleichszulage, die besonders niedrigen Pensionen zu Gute kommt. Die Ausgleichszulage könnte als eine Sozialleistung verstanden werden. Die Pensionsversicherung übernimmt die Organisation und Auszahlung dieser Leistung. Der Bund finanziert sie.

Würde es die Ausgleichszulage nicht geben, hätte Österreich ein enormes Problem mit Altersarmut. Außerdem würde sich der Staat die Kosten für die Ausgleichszulage auch nicht sparen. Das liegt daran, dass Menschen dann eben mehr Leistungen in anderen Bereichen des Sozialstaates beziehen würden.

Neben der Ausgleichszulage übernimmt der Bund auch Versicherungsbeiträge für Kindererziehungszeiten, für Reha-Zeiten oder für Präsenz- und Zivildienst. Zusätzlich kümmert sich die Pensionsversicherung, um die Gesundheitsvorsorge und Krankenversicherung von Pensionist:innen.

Es wird also sichtbar, dass die Pensionsversicherung vielfältige Aufgaben übernimmt. Dadurch ist eine teilweise Finanzierung aus Steuermitteln mehr als gerechtfertigt. 

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