Anrechnung von Auslands-Arbeitszeiten
Versicherungszeiten für die Pension können Ihnen auch aus dem Ausland angerechnet werden. Alles zu Anspruchsvoraussetzungen und Antragsstellung.
Das staatliche Pensionssystem Österreichs
basiert auf dem Umlagesystem. Die Pensionsversicherungs-Beiträge der aktuell
Berufstätigen werden direkt an die Pensionistinnen und Pensionisten ausbezahlt
- also „umgelegt“.
Jede Generation finanziert mit ihren Beiträgen die Altersvorsorge ihrer Eltern
und Großeltern. Wir sprechen deshalb auch vom sogenannten
Generationenvertrag.
Das staatliche Pensionssystem beruht auf dem Prinzip der Solidarität und
sichert den Lebensstandard jener Menschen, die aus dem Arbeitsleben
ausscheiden. Das gesetzliche Pensionsregime gewährleistet ein hohes Maß an
Sicherheit – jetzt und für die Zukunft!
Das Umlagesystem wirkt sich positiv auf die Wirtschaft aus. Die von den Erwerbstätigen eingezahlten Beiträge werden von den Pensionistinnen und Pensionisten umgehend wieder ausgegeben. Eine gute Entwicklung der Realwirtschaft und eine gute Beschäftigungslage sind die wichtigsten Voraussetzungen für sichere Pensionen. Ein weiterer positiver Effekt: Staatliche Pensionen werden auch in Krisenzeiten ausbezahlt und erhalten die Kaufkraft.
Firmen- und Privatpensionen basieren auf dem Kapitaldeckungsverfahren, das neben politischen, wirtschaftlichen und demographischen Risiken zudem den unvorhersehbaren Kursschwankungen auf den Finanzmärkten unterliegt. Sie sind deshalb eine sinnvolle Ergänzung, nicht aber ein vollwertiger Ersatz für die staatliche Pension.
Ein weiterer Vorteil des staatlichen Pensionssystems ist, dass es auch noch eine Reihe von anderen Leistungen erbringt, wie zum Beispiel die Ausgleichszulage bei sehr geringen Pensionen, Krankenversicherung, Gesundheitsvorsorge oder Rehabilitationsmaßnahmen.
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