Neue Wege in der Erwachsenen­bildung denken - Stärken in den Vorder­grund rücken!

Während die Bildungsbereiche Schule, Hochschule und (duale) Berufsausbildung durch gesetzliche Vorgaben relativ klar geregelt sind, gibt es in Österreich kein einheitliches System der Weiterbildung. Ein systematischer Ausbau von Weiterbildung zur vierten Säule des Bildungssystems ist trotz zunehmender Bedeutung bislang nicht erfolgt.  

Die Erwachsenenbildung braucht einen stabilen rechtlichen Rahmen inklusive einer langfristig gesicherten Finanzierung, die Ausbildungen in allen Lebensphasen ermöglicht und Menschen die Chance gibt, Ausbildungen von der Schule bis zur Matura im Erwachsenenalter kostenlos nachzuholen. Ein mit einem Rechtsanspruch versehenes Qualifizierungsgeld, das alle Personen über 25 Jahren mit beruflichem Neuorientierungs- oder grundlegenden Weiterbildungsbedarf unterstützt und ihnen Weiterbildung finanziell und zeitlich ermöglicht, ist ein Gebot der Stunde.

Neue Wege in der Erwachsenen­bildung - Stärken in den Vorder­grund!

Zudem gilt es neue Wege abseits des formalen Bildungssystems zu denken und den Stärkenansatz in den Vordergrund zu stellen. Mit dem Anerkennungsmodell „Du kannst was“ werden in mittlerweile 27 Berufen erworbene Kompetenzen für einen Berufsabschluss angerechnet. Diese Abkehr von Defizitperspektiven und die Forcierung vorhandener Kompetenzen beeinflusst das Selbstbild der betroffenen Personen positiv und trägt zur Steigerung der (Lern -)Motivation bei.

Hier gilt es die bereits bestehenden Möglichkeiten der Kompetenzanerkennung in den verschiedenen Materien-Gesetzen (Universitätsgesetz 2022, Ausbildungsverordnung „Aufqualifizierung der Pflegeassistenz zur Pflegefachassistenz“, Gesetz zur Höheren beruflichen Bildung) mit Leben zu erfüllen, transparente Strukturen zu schaffen und eine gesicherte Finanzierung für Validierungsverfahren zu gewährleisten. 

Die AK Ober­österreich fordert: 

  • Kostenlose Angebote für das Nachholen aller Bildungsabschlüsse am 2. Bildungsweg, insbesondere der Lehrabschlussprüfung, der Berufsreife- und Studienberechtigungsprüfung.

  • Rechtsanspruch auf adäquate Zeitressourcen für die Inanspruchnahme von Bildungsmaßnahmen gegenüber Arbeitgebern. Dazu zählen zum Beispiel Bildungskarenz und Bildungsteilzeit sowie eine Woche Bildungsfreistellung pro Jahr.

  • Rechtsanspruch auf Anerkennung bereits erworbener Kompetenzen.

  • Qualifizierungsgeld beziehungsweise Ausbau und Absicherung des Fachkräftestipendiums zur Existenzsicherung bei längerfristigen Ausbildungen.

  • Starke finanzielle Anreize für Um- und Wiedereinsteiger:innen für Ausbildungen in Pflege- und Sozialbetreuungsberufe als gemeinsame Initiative von Bund, Land OÖ, AMS und Arbeitgebern.

  • Rücknahme der Kürzungen beim oö. Bildungskonto.

  • Ausbau der Förderungen. Anhebung der Altersgrenze beim Selbsterhalter-Stipendium auf 45 Jahre für Personen, die sich in Richtung Hochschule orientieren wollen.

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