Zusätzliche Rechte der SVP ohne Betriebsrat

Wenn kein Betriebsrat existiert, überträgt das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) bestimmte Mitwirkungsrechte auf die Sicherheitsvertrauensperson. Damit wird ihre Rolle als Arbeitnehmervertreter:in besonders betont.

Diese Rechte hat die SVP zusätzlich

  • Anhörung bei der Planung und Einführung neuer Technologien, insbesondere hinsichtlich:
    • Auswahl von Arbeitsmitteln und -stoffen
    • Gestaltung der Arbeitsbedingungen
    • Einwirkungen der Umwelt auf den Arbeitsplatz
  • Beteiligung bei der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung (PSA)
  • Beteiligung an der Arbeitsplatzevaluierung und bei der Planung und Organisation der Unterweisungen
  • Möglichkeit, dass der Betriebsrat seine Befugnisse im Arbeitnehmerschutz per Beschluss auf die SVP überträgt (falls vorhanden)

AK Oberösterreich ist die Ansprechpartnerin für SVP

Die Arbeiterkammer Oberösterreich unterstützt und berät Sicherheitsvertrauenspersonen bei allen Fragen rund um den Arbeitnehmerschutz. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:

Arbeitnehmerschutz

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