Aus­bildung und Weiter­bildung der SVP

Jede Sicherheitsvertrauensperson muss eine Ausbildung im Arbeitnehmerschutz von mindestens 24 Unterrichtseinheiten absolvieren. Diese kann vor der Bestellung oder innerhalb des 1. Jahres der Funktionsperiode erfolgen. Die AK Oberösterreich bietet mehrmals pro Jahr 3-tägige Lehrgänge dazu an. 

Fachliche Voraus­setzungen er­füllt?

Folgende Personen gelten als ausgebildet:

  • Sicherheitsfachkräfte
  • Arbeitsmediziner:innen

Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner:innen dürfen die Funktion der SVP zusätzlich ausüben, sofern sie im Betrieb beschäftigt sind.

Weiter­bildung und Beratung

Die Arbeiterkammer Oberösterreich bietet:

  • Zahlreiche Weiterbildungsveranstaltungen

  • Informationsmaterialien

  • Individuelle Beratung zu Themen wie:
    • Rechtsauskünfte
    • Technischer und organisatorischer Arbeitnehmerschutz
    • Evaluierung psychischer Belastungen
    • Organisation der Unterweisung
    • Maßnahmen gegen körperliche und psychische Belastungen
    • Projektbegleitung im Arbeitnehmerschutz, Gesundheitsförderung und Wiedereingliederung
    • Gewalt am Arbeitsplatz
    • Kontaktaufnahme mit der Arbeitsinspektion

AK Oberösterreich ist die Ansprechpartnerin für SVP

Die Arbeiterkammer Oberösterreich unterstützt und berät Sicherheitsvertrauenspersonen bei allen Fragen rund um den Arbeitnehmerschutz. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:

Arbeitnehmerschutz

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