Wann und wie wird eine Sicherheitsvertrauensperson bestellt?

Ab 11 Beschäftigten Pflicht

Der Arbeitgeber ist ab 11 Beschäftigten  gesetzlich verpflichtet, mindestens eine Sicherheitsvertrauensperson zu bestellen. Die genaue Anzahl richtet sich nach der Betriebsgröße.

Mindestanzahl der SVPs gemäß SVP-Verordnung

Anzahl der BeschäftigtenAnzahl der SVPs
11 bis      501
51 bis    1002
101 bis    3003
301 bis    5004
501 bis    7005
701 bis    9006
901 bis 1.4007
1.401 bis 2.2008
ab 2.201+1 je weitere 800 Beschäftigte
(Bruchteile werden aufgerundet)

Wer darf SVP werden?

Es dürfen nur Arbeitnehmer:innen bestellt werden, welche die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen:

  • Sicherheitsvertrauenspersonen müssen laut Gesetz aus dem Kreis der Arbeitnehmer:innen bestellt werden. Eigentümer:innen, Geschäftsführer:innen oder sonstige Personen, die als Arbeitgeber gelten, können daher diese Funktion nicht ausüben.

  • SVP müssen die Bereitschaft mitbringen, Fachwissen auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes zu erwerben. Hier verlangt der Gesetzgeber, dass sie über die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen verfügen müssen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den SVP Gelegenheit zum Erwerb und auch zur Erweiterung dieser Kenntnisse zu geben.

  • Es gibt leider immer noch Arbeitgeber, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht ernst genug nehmen. Als Arbeitnehmer:in können Sie die Bestellung zur Sicherheitsvertrauensperson auch ablehnen, wenn Sie sich fachlich, persönlich oder aufgrund der Rahmenbedingungen nicht in der Lage sehen, ihre Funktion sinnvoll zu erfüllen.

Bestellungsverfahren

  • Mit Betriebsrat:
    Der Betriebsrat muss der Bestellung zustimmen, damit sie gültig ist.

  • Ohne Betriebsrat:

    Der Arbeitgeber muss die gesamte Belegschaft über die geplante Bestellung informieren. Wenn ein Drittel der Beschäftigten innerhalb von 4 Wochen schriftlich Einwand erhebt, muss eine andere Person vorgeschlagen werden.

Meldung an die Behörden

Die bestellten Sicherheitsvertrauenspersonen müssen der Arbeitsinspektion namentlich gemeldet werden. Diese leitet die Daten an die Arbeiterkammer weiter. Danach meldet sich die Arbeiterkammer Oberösterreich, um eventuelle Daten zu ergänzen.

Bestellungsdauer und Ersatz

  • Die Bestellung erfolgt für 4 Jahre.
  • Wird die SVP vorzeitig abberufen oder scheidet aus, muss innerhalb von 8 Wochen eine Ersatzbestellung erfolgen.

AK Oberösterreich ist die Ansprechpartnerin für SVP

Die Arbeiterkammer Oberösterreich unterstützt und berät Sicherheitsvertrauenspersonen bei allen Fragen rund um den Arbeitnehmerschutz. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:

Arbeitnehmerschutz

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