Wann und wie wird eine Sicherheitsvertrauensperson bestellt?
Ab 11 Beschäftigten Pflicht
Der Arbeitgeber ist ab 11 Beschäftigten gesetzlich verpflichtet, mindestens eine Sicherheitsvertrauensperson zu bestellen. Die genaue Anzahl richtet sich nach der Betriebsgröße.
Mindestanzahl der SVPs gemäß SVP-Verordnung
| Anzahl der Beschäftigten | Anzahl der SVPs |
|---|---|
| 11 bis 50 | 1 |
| 51 bis 100 | 2 |
| 101 bis 300 | 3 |
| 301 bis 500 | 4 |
| 501 bis 700 | 5 |
| 701 bis 900 | 6 |
| 901 bis 1.400 | 7 |
| 1.401 bis 2.200 | 8 |
| ab 2.201 | +1 je weitere 800 Beschäftigte (Bruchteile werden aufgerundet) |
Wer darf SVP werden?
Es dürfen nur Arbeitnehmer:innen bestellt werden, welche die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen:
- Sicherheitsvertrauenspersonen müssen laut Gesetz aus dem Kreis der Arbeitnehmer:innen bestellt werden. Eigentümer:innen, Geschäftsführer:innen oder sonstige Personen, die als Arbeitgeber gelten, können daher diese Funktion nicht ausüben.
- SVP müssen die Bereitschaft mitbringen, Fachwissen auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes zu erwerben. Hier verlangt der Gesetzgeber, dass sie über die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen verfügen müssen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den SVP Gelegenheit zum Erwerb und auch zur Erweiterung dieser Kenntnisse zu geben.
- Es gibt leider immer noch Arbeitgeber, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht ernst genug nehmen. Als Arbeitnehmer:in können Sie die Bestellung zur Sicherheitsvertrauensperson auch ablehnen, wenn Sie sich fachlich, persönlich oder aufgrund der Rahmenbedingungen nicht in der Lage sehen, ihre Funktion sinnvoll zu erfüllen.
Bestellungsverfahren
- Mit Betriebsrat:
Der Betriebsrat muss der Bestellung zustimmen, damit sie gültig ist. - Ohne Betriebsrat:
Der Arbeitgeber muss die gesamte Belegschaft über die geplante Bestellung informieren. Wenn ein Drittel der Beschäftigten innerhalb von 4 Wochen schriftlich Einwand erhebt, muss eine andere Person vorgeschlagen werden.
Meldung an die Behörden
Die bestellten Sicherheitsvertrauenspersonen müssen der Arbeitsinspektion namentlich gemeldet werden. Diese leitet die Daten an die Arbeiterkammer weiter. Danach meldet sich die Arbeiterkammer Oberösterreich, um eventuelle Daten zu ergänzen.
Bestellungsdauer und Ersatz
- Die Bestellung erfolgt für 4 Jahre.
- Wird die SVP vorzeitig abberufen oder scheidet aus, muss innerhalb von 8 Wochen eine Ersatzbestellung erfolgen.
AK Oberösterreich ist die Ansprechpartnerin für SVP
Die Arbeiterkammer Oberösterreich unterstützt und berät Sicherheitsvertrauenspersonen bei allen Fragen rund um den Arbeitnehmerschutz. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:
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