Wer ist die Sicher­heits­vertrauens­person?

Ein wichtiges Binde­glied im Betrieb

Die Sicherheitsvertrauensperson (SVP) ist ein:e Arbeitnehmer:in, die sich besonders für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz einsetzt. Sie ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Beschäftigten und Arbeitgeber.
Durch die SVP wird die Perspektive der Beschäftigten in Maßnahmen zum Arbeitsschutz einbezogen. Oft wissen die Mitarbeiter:innen am besten, wo Risiken bestehen und wie sie praxisnah gelöst werden können.
In Betrieben ohne Betriebsrat ist die SVP die einzige direkte Ansprechperson für Fragen zum Arbeitnehmerschutz. Auch in Betrieben mit Betriebsrat spielt sie eine zentrale Rolle – besonders im Alltag, da externe Expert:innen wie Sicherheitsfachkräfte oder Arbeitsmediziner:innen oft nur selten vor Ort sind.

Rechtliche Grund­lage

Die Funktion der Sicherheitsvertrauensperson ist im österreichischen ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) verankert. Sie wird durch die europäische Rahmenrichtlinie 89/391/EWG zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz begründet. Danach müssen Arbeitgeber Beschäftigte mit der Verhütung berufsbedingter Gefahren beauftragen.

Der Arbeit­geber ist für Sicher­heit ver­antwortlich

Letztverantwortlich für den Arbeitnehmerschutz sind immer die Arbeitgeber. Auch wenn eine Sicherheitsvertrauensperson bestimmte Aufgaben und Verpflichtungen hat, können Arbeitgeber ihre Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Belegschaft nicht rechtswirksam auf die Sicherheitsvertrauensperson übertragen.

AK Oberösterreich ist die Ansprechpartnerin für SVP

Die Arbeiterkammer Oberösterreich unterstützt und berät Sicherheitsvertrauenspersonen bei allen Fragen rund um den Arbeitnehmerschutz. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:

Arbeitnehmerschutz

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