Aufgaben der Sicherheitsvertrauensperson
Die Sicherheitsvertrauensperson geht mit offenen Augen und Ohren durch den Betrieb, erkennt Belastungs- und Gefahrenquellen und macht Vorschläge für praxistaugliche Lösungen.
Beispiele für typische Probleme
- Elektrisches Werkzeug mit beschädigter Kabelisolierung
- Wackliges Geländer an einer Arbeitsstelle in großer Höhe
- Ständige Unruhe im Großraumbüro, die konzentriertes Arbeiten erschwert
Hauptaufgaben im Überblick
- Informationsweitergabe, Beratung und Unterstützung von Beschäftigten und Betriebsrat
- Beratung des Arbeitgebers bei der Umsetzung des Arbeitnehmerschutzes und Hinweis auf Mängel
- Achten auf arbeitsschutzrelevante Einrichtungen und die Anwendung von Schutzmaßnahmen
- Zusammenarbeit mit Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmediziner:innen
- Mitarbeit im jährlichen Arbeitnehmerschutzausschuss (ab bestimmter Betriebsgröße)
Der Arbeitgeber ist für Sicherheit verantwortlich
Letztverantwortlich für den Arbeitnehmerschutz sind immer die Arbeitgeber. Auch wenn eine Sicherheitsvertrauensperson bestimmte Aufgaben und Verpflichtungen hat, können Arbeitgeber ihre Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Belegschaft nicht rechtswirksam auf die Sicherheitsvertrauensperson übertragen.
AK Oberösterreich ist die Ansprechpartnerin für SVP
Die Arbeiterkammer Oberösterreich unterstützt und berät Sicherheitsvertrauenspersonen bei allen Fragen rund um den Arbeitnehmerschutz. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:
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