Rechte der Sicherheits­vertrauens­person

Die Sicherheitsvertrauensperson ist in ihrer Funktion weisungsfrei. Sie darf ihre Aufgaben unabhängig ausüben.

Wichtige Rechte im Über­blick

  • Sicherheitsvertrauenspersonen sind in ihrer Aufgabe weisungsfrei.
  • Anspruch auf notwendige Zeit während der Arbeitszeit zur Erfüllung der Aufgaben
  • Recht auf Information und Anhörung in allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit
  • Zugang zu Dokumenten, wie zum Beispiel

    • Arbeitsplatzevaluierungen
    • Unfallaufzeichnungen
    • Ergebnisse von Messungen (Lärm, gefährliche Stoffe)
    • Behördliche Auflagen und Bewilligungen
  • Unverzügliche Information bei Grenzwertüberschreitungen und den dabei getroffenen Maßnahmen
  • Information durch Arbeitgeber zu Brandbekämpfung, Erster Hilfe und Evakuierung
  • Möglichkeit zur fachlichen Weiterbildung durch den Arbeitgeber
  • Wenn es im Betrieb keinen Betriebsrat gibt, haben Sicherheitsvertrauenspersonen zusätzliche Rechte.

Kündigungs­schutz

Die Kündigung wegen der Tätigkeit als SVP kann vor Gericht angefochten werden. Der Kündigungsschutz für SVP ist jedoch rechtlich nicht gut ausgestaltet. Tatsächlich muss der Nachweis gelingen, dass die Kündigung aufgrund der Tätigkeit als Sicherheitsvertrauensperson erfolgt ist. Das ist in der Praxis oft schwer möglich.

Wenn im Betrieb ein Betriebsrat existiert, sollten Sicherheitsvertrauenspersonen konfliktträchtige Themen mit dessen Hilfe angehen und sich gegebenenfalls beratend und unterstützend einbringen. Betriebsrät:innen genießen einen deutlich besseren Kündigungsschutz und können so auch Konflikte besser austragen. Wo ein Betriebsrat besteht, ist die Arbeit von Sicherheitsvertrauenspersonen häufig leichter und ergiebiger.

AK Oberösterreich ist die Ansprechpartnerin für SVP

Die Arbeiterkammer Oberösterreich unterstützt und berät Sicherheitsvertrauenspersonen bei allen Fragen rund um den Arbeitnehmerschutz. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:

Arbeitnehmerschutz

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