Musterbrief

Gewährleistung

Gewährleistung „alt“ für Verträge bis 31.12.2021

Die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung der Gewährleistung ist bei beweglichen Sachen 2 Jahre (zum Beispiel Auto, Möbel) und bei unbeweglichen Sachen 3 Jahre (wie Grundstück, Zentralheizung). Die Frist beginnt mit der Übergabe der Sache zu laufen. Sie kann verlängert, aber nicht verkürzt werden. 

Weist die gekaufte Ware Mängel auf, können Sie vom Unternehmen Behebung verlangen.

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