Sie haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Elternteilzeit. Sie ersuchen Ihren Arbeitgeber/Ihre Arbeitgeberin daher um Vereinbarung, dass und wie lange Sie in Elternteilzeit gehen können, wie viele Wochenstunden Sie arbeiten möchten und wie die Arbeitszeit verteilt werden soll.
Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Elternteilzeit. Sie teilen Ihrem Arbeitgeber/Ihrer Arbeitgeberin mit, wann und wie lange Sie in Elternteilzeit gehen möchten, wie viele Wochenstunden Sie arbeiten wollen und wie diese verteilt sein sollen.
Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Elternteilzeit. Sie teilen Ihrem Arbeitgeber/Ihrer Arbeitgeberin mit, dass Sie aufgrund der Geburt Ihres Kindes die Arbeitszeit anders verteilen möchten.
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