24.04.2026
AK Oberösterreich stellt klar: Nachträgliche Preiserhöhungen bei Flugreisen sind nur unter bestimmten Bedingungen zulässig
Flugausfälle, Verspätungen und der kolportierte Kerosinmangel: Nachträgliche Preiserhöhungen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig