7 Halloumi-Sorten wurden getestet, alle haben den Test bestanden.
Getestet wurden folgende Marken: Spar Halloumi Klassik, Hofer Lyttos Halloumi, Hellas Halloumi Grill- und Bratkäse aus Zypern (Billa), Billa Ja! Natürlich Bio Halloumi, Penny GAZI Halloumi Natur, Lidl Halloumi Grillkäse aus Zypern, Spar Natur Pur Bio-Halloumi Klassik. © AK OÖ
23.07.2025

AK-Test zeigt: Keine Fälschungen! In öster­reichischen Super­märkten gibt es nur echten Halloumi aus Zypern

Immer mehr gefälschte Halloumi-Produkte tauchen auf europäischen Märkten auf. Der beliebte Grillkäse darf jedoch laut EU-Vorgaben ausschließlich aus Zypern stammen und trägt eine geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.). Die AK Oberösterreich hat daher Halloumi-Produkte in heimischen Supermärkten überprüft und kann Entwarnung geben: Alle 7 Halloumis stammen aus Zypern.

Wieder­holte Ver­stöße in mehreren Ländern 

Zahlreiche Fälle in den vergangenen Jahren zeigen, wie groß das Problem in Europa ist: 2023 wurden in Deutschland, Belgien und Ungarn Produkte mit der Aufschrift „Halloumi“ entdeckt, die aus Osteuropa stammten – ohne Verbindung zu Zypern. In Schweden enthielt ein vermeintlicher Halloumi-Käse lediglich Kuhmilch und künstliche Aromen. Auch in Großbritannien wurden „Cypriot-style“-Produkte angeboten, die außerhalb der EU produziert wurden.

AK-Test be­stätigt Her­kunft

Die AK Oberösterreich ließ 7 in Österreich erhältliche Halloumi-Produkte (5 konventionelle, 2 Bio) im Labor untersuchen. Mithilfe eines Multi-Isotopenfingerabdrucks konnte die geografische Herkunft zweifelsfrei bestätigt werden: Alle getesteten Käse stammen tatsächlich aus Zypern – kein einziger war ein Imitat.

So er­kennen Konsumenten echten Halloumi

  • Das EU-g.U.-Siegel muss gut sichtbar auf der Verpackung angebracht sein.
  • Die Herkunft Zypern muss klar und eindeutig ausgewiesen sein.
  • Echter Halloumi besteht aus Schaf- und/oder Ziegenmilch (ggf. mit einem Anteil Kuhmilch).
  • Die Hersteller müssen offiziell bei den zypriotischen Behörden registriert sein.

EU-Gericht be­stätigt Regeln

Ein aktuelles Urteil des Gerichts der Europäischen Union bestätigt die geltenden Vorgaben: Die geschützte Bezeichnung Halloumi bleibt an Zypern und die traditionelle Rezeptur gebunden. Der Anteil von Schaf- und/oder Ziegenmilch muss weiterhin höher sein als jener von Kuhmilch. Eine Klage gegen diese Vorgaben wurde abgewiesen.

Die geschützte Bezeichnung Halloumi bleibt an Zypern und die traditionelle Rezeptur gebunden.

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