29.07.2025

Waisen­pension wegen einer Neben­beschäftigung ab­er­kannt: Mit Hilfe der AK wurde sie wieder ge­währt

Weil er neben seinem Studium eine Beschäftigung begonnen hatte, wurde einem jungen Mann aus dem Bezirk Grieskirchen von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) die Waisenpension entzogen. Mit Hilfe der AK konnte er beweisen, dass er überwiegend studierte und nur nebenbei arbeitete.

Vor­wiegend in Aus­bildung

Wenn ein junger Mensch 18 geworden ist, steht ihr oder ihm eine Waisenpension nur dann bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres zu, wenn sie oder er sich vorwiegend in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet. Für ein AK-Mitglied aus dem Bezirk Grieskirchen traf diese Bestimmung bis vor kurzem zu. Er hatte nach dem Tod seines Vaters eine Waisenpension zugesprochen bekommen und erhielt diese auch nach seinem 18. Geburtstag, weil er an mehreren Universitäten studierte.

PVA strich die Waisen­pension

Als er jedoch eine Nebenbeschäftigung als Rettungssanitäter beim Roten Kreuz aufnahm, strich ihm die PVA die Waisenpension. Begründung: Diese Tätigkeit beanspruche den Großteil seiner Arbeitskraft. Daher stehe ihm die PVA-Leistung nicht mehr zu. Und das, obwohl er nur 24 Stunden pro Woche arbeitete, aufgeteilt auf 2 Tage, inklusive 8 Stunden Bereitschaft. 

Vor Gericht Ver­gleich er­zielt

Die AK klagte gegen den Bescheid und belegte, dass der junge Mann vorwiegend studiert, zahlreiche Prüfungen abgelegt und nur nebenbei gearbeitet hat. Weil die PVA ihren Fehler einsah, konnten sich die beiden Seiten vor dem Landesgericht Wels auf einen Vergleich einigen: Der Student erhielt nun trotz seiner Nebenbeschäftigung weiterhin die Waisenpension in Höhe von 480 Euro pro Monat.

Weil die PVA ihren Fehler einsah, konnten sich die beiden Seiten vor dem Landes­gericht Wels auf einen Ver­gleich einigen.

Weitere Artikel

Hinterbliebenenpension

Jetzt kostenlosen AK Newsletter abonnieren!

Wir informieren Sie gerne regelmäßig über Aktuelles zum Thema Arbeitswelt. 


Kontakt

Kontakt

Arbeiterkammer OÖ
Content Team
Volksgartenstraße 40
4020 Linz

TEL:      +43 50 6906 2182
E-MAIL: kommunikation@akooe.at

Folgen Sie uns auf twitter
Liken Sie uns auf Facebook


  • © 2025 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum