14.08.2025

Einem Koch wurden Urlaubsstunden abgezogen, obwohl er gearbeitet hatte: AK erkämpfte Nachzahlung für ihn

Zwei Monate hintereinander bekam ein Koch von seinem Chef als Lohn jeweils nur 1.500 Euro in bar bezahlt. Viel zu wenig. Nachdem die beiden das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst hatten, kam der Arbeitnehmer zur Kontrolle der Endabrechnung in die AK. Diese machte den Wirt auf offene Ansprüche aufmerksam und musste diese letztlich sogar gerichtlich einklagen. 

Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst

Der Hilfskoch war ein halbes Jahr in einer Pizzeria im Bezirk Linz-Land beschäftigt. In den letzten beiden Monaten zahlte ihn sein Chef jeweils in bar – 1.500 Euro auf die Hand. Bis sich die beiden auf eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses verständigten. Anschließend ließ der Arbeitnehmer seine Abrechnungsunterlagen in der AK kontrollieren. 

Endabrechnung kontrolliert

Dabei wurde festgestellt, dass dem Koch in den letzten beiden Monaten mehr als die 1.500 Euro zugestanden wären. Außerdem wurden ihm vom Chef drei Urlaubswochen abgezogen, obwohl er in dieser Zeit gearbeitet hatte – was sogar mit Fotos bewiesen werden konnte. Dafür stand ihm eine Urlaubsersatzleistung zu. 

Nachzahlung erst nach Klage

Die AK forderte die Ansprüche schriftlich beim Arbeitgeber ein. Dieser zeigte sich nicht einsichtig. Erst als die AK eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht einreichte, erklärte sich der Unternehmer bereit, seine Schulden beim ehemaligen Mitarbeiter zu begleichen. Dieser bekam rund 2.500 Euro nachbezahlt. 

Nicht auf Ansprüche und Rechte verzichten

„Der Erfolg der Arbeiterkammer für den Koch ist der Beweis, dass es sich lohnt, eine Rechtsberatung in der AK in Anspruch zu nehmen und seine Lohn- oder Gehaltsabrechnungen kontrollieren zu lassen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Ob per Mail, telefonisch oder mit Terminvereinbarung in Linz oder einer der 14 Bezirksstellen: „Besser einmal zu oft nachgefragt, als auf Ansprüche und Rechte zu verzichten“, so der AK-Präsident.

Der Erfolg der Arbeiterkammer für den Koch ist der Beweis, dass es sich lohnt, eine Rechtsberatung in der AK in Anspruch zu nehmen.

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