Der AK Ober­öster­reich Wohn­bonus: Bis zu 800 Euro Ent­lastung bei Wohn­kosten

Die Arbeiterkammer Oberösterreich setzt sich für weniger finanzielle Belastung durch Wohnkosten ein. Dazu fordert die AK einen zielgerichteten Wohnbonus. Er soll die Menschen in Österreich direkt entlasten.

Warum ist der AK Ober­öster­reich Wohn­bonus eine gute Idee?

Der Wohnbonus für Mieter und Eigenheimbesitzer:innen wäre vergleichsweise einfach umzusetzen. Er kann so gestaltet werden, dass Doppelförderungen vermieden werden. Da er ein fixer Absetzbetrag sein soll, würde der Wohnbonus die Steuer für alle Anspruchsberechtigten um denselben Eurobetrag verringern. Dabei profitieren Haushalte mit niedrigem Einkommen: Für sie wirkt die Entlastung stärker, weil der gleiche Betrag dort einen größeren Anteil am verfügbaren Einkommen ausmacht. Der Wohnbonus für Linz, Steyr, Wels und ganz Oberösterreich hätte große Vorteile.

Wie soll der Wohn­bonus ge­staltet werden?

Der Wohnbonus  soll als steuerlicher Absetzbetrag gestaltet werden. Das bedeutet:

  • Ein bestimmter Teil der Wohnkosten soll direkt von der Lohn- oder Einkommensteuer abgezogen werden. Dadurch reduziert sich unmittelbar die zu zahlende Steuer.

  • Wer kein steuerpflichtiges Jahreseinkommen hat und daher keine Lohn- oder Einkommensteuer zahlt, soll den Wohnbonus als Steuergutschrift erhalten.

Wie hoch soll der Wohn­bonus sein?

Der Wohnbonus soll

  • 10 Prozent der Wohnkosten
  • höchstens jedoch 800 Euro

pro Jahr betragen. Das bedeutet: Es werden zunächst 10 Prozent der anrechenbaren Wohnkosten berechnet. Übersteigt dieser Betrag 800 Euro, werden maximal 800 Euro berücksichtigt.

Welche Kosten soll der Wohn­bonus be­rück­sichtigen?

Für Mietwohnungen sollen anrechenbar sein:

  • der laufende Mietzins und
  • die darauf entfallende Umsatzsteuer

Betriebskosten sollen nicht berücksichtigt werden.

Für Eigenheime sind Rückzahlungsraten von Hypothekenkrediten anrechenbar für

  • den Ankauf,
  • den Neubau oder
  • die Sanierung von Wohnraum.

Andere Kosten werden nicht berücksichtigt.

Wie sollen hohe und niedrige Ein­kommen be­handelt werden?

  • Wenn jemand ein so niedriges Einkommen hat, dass er oder sie keine Lohn- oder Einkommensteuer zahlt, soll der Wohnbonus als Steuergutschrift ausbezahlt werden. Wenn weniger als 800 Euro Steuer anfallen, wird die Differenz auf 800 Euro als Steuergutschrift ausbezahlt.

  • Liegt das Einkommen über dem 1,5-fachen der Höchstbeitragsgrundlage für Sozialversicherungsbeiträge, so soll kein Wohnbonus gewährt werden.

Welche weiteren Voraus­setzungen sollen gelten?

  • Der Wohnbonus soll nur für eigengenutzten Wohnraum (keine Zweitwohnungen, keine vermieteten Wohnungen) gelten.

  • Die Förderung soll auf Kosten für maximal 150 m² beschränkt sein.

  • Pro Wohnraum soll der Wohnbonus nur einmal geltend gemacht werden können.

  • Der Wohnbonus soll zwischen maximal 2 im Haushalt lebenden Personen aufgeteilt werden können.

Wie sieht das an einem Bei­spiel aus?

Frau F. lebt in einer Mietwohnung. Sie zahlt dort Miete in der Höhe von 583,33 Euro inklusive Umsatzsteuer. Dazu kommen noch Betriebskosten. Ihre jährlich anrechenbaren Wohnkosten betragen somit 7.000 Euro. 10 Prozent von 7.000 Euro anrechenbaren Wohnkosten sind 700 Euro. Der Wohnbonus würde damit 700 Euro betragen.

Das Finanzamt zieht den Wohnbonus automatisch von Frau F.s zu zahlender Lohn- und Einkommenssteuer ab. Damit zahlt Frau F. weniger Lohn- und Einkommenssteuer und bekommt unter Umständen sogar ein Guthaben ausbezahlt. Würde Frau F. ein so geringes Einkommen haben, dass sie keine Lohn- oder Einkommensteuer zu zahlen hätte, würden die 700 Euro als Steuergutschrift ausbezahlt.

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