AK-Reformpaket: Wohnbeihilfe
Die Wohnbeihilfe soll Menschen mit niedrigem Einkommen leistbares Wohnen ermöglichen. Während Mieten und Betriebskosten steigen, bleiben die Rahmenbedingungen für die Wohnbeihilfe unverändert. Immer weniger holen sich die Wohnbeihilfe, viele Hürden machen es schwer, die wichtige Unterstützung zu bekommen.
Wohnen wird teurer - OÖ Wohnbeihilfe bleibt gleich
Dabei zeigen die Zahlen des AK Wohnzufriedenheitsindex: Die Mietpreise pro Quadratmeter sind 2024 im Vergleich zum Jahr 2023 am privaten Mietenmarkt um rund sechs Prozent gestiegen. 8 von 10 unselbständig Beschäftigten in Oberösterreich mit einem Einkommen von weniger als 1.350 Euro bewerten die Leistbarkeit ihrer Wohnsituation als kritisch oder sogar schlecht.
Hier muss angepasst werden!
Damit mehr Menschen mit niedrigem Einkommen mit Hilfe der Wohnbeihilfe ihren direkten Lebensraum sichern können, fordert die AK, die Wohnbeihilfe an die Realität anzupassen. Dazu schlägt sie konkret vor:
- Anrechenbaren Wohnaufwand anpassen: Die Berechnung der Wohnbeihilfe ist in Oberösterreich an einen anrechenbaren Wohnaufwand von 3,7 Euro (ohne Betriebskosten) pro Quadratmeter geknüpft. Die AK fordert, den maximal anrechenbaren Wohnaufwand auf 5 Euro pro Quadratmeter anzuheben.
- Quadratmeterpreisdeckel anpassen: Die Wohnbeihilfe ist in Oberösterreich an einen Hauptmietzins von höchstens 8 Euro pro Quadratmeter (inklusive USt., jedoch ohne Betriebskosten) geknüpft. Die AK fordert, diesen Quadratmeterpreisdeckel auf 10 Euro anzuheben.
- Quadratmeteranzahl pro Person anpassen: Die Wohnbeihilfe ist in Oberösterreich an eine Quadratmeterzahl von 45 (bei einer Person) beziehungsweise 60 Quadratmeter (bei zwei Personen) geknüpft. In Wien, Niederösterreich und dem Burgenland sind es 50 bzw. 70 Quadratmeter. Die AK fordert, die angemessene Wohnnutzfläche in Oberösterreich entsprechend anzupassen.
- Deckelung anpassen: Die Wohnbeihilfe ist in Oberösterreich in der Höhe gedeckelt und liegt aktuell bei maximal 300 Euro. Die AK fordert, den Wert auf 400 Euro anzuheben und ihn regelmäßig an die Inflation anzupassen.
- Zugangswege anpassen: Die Wohnbeihilfe kann in Oberösterreich auch im Jahr 2024 nicht online beantragt werden. Die AK fordert eine kundenfreundliche Möglichkeit, die Wohnbeihilfe digital vorauszuberechnen und beantragen zu können. Zusätzlich soll die Zahl der einzureichenden Unterlagen reduziert werden.
- Rechtsmittel anpassen: Wird der Antrag auf Wohnbeihilfe abgelehnt, so kann in Oberösterreich kein Rechtsmittel eingelegt werden. Die AK fordert, einen Rechtsanspruch auf die Wohnbeihilfe auch in Oberösterreich einzuführen – so wie es ihn bereits in Wien gibt.
Ausführliche Informationen zum Reformbedarf bei der Wohnbeihilfe bietet die AK Oberösterreich in der neuen Broschüre „OÖ Wohnbeihilfe: Ideen & Forderungen für leistbares Wohnen in Oberösterreich“. Sie steht zum Download unter ooe.arbeiterkammer.at/wohnbeihilfe bereit.