AK Mietpreisbremse-Rechner (MieWeG)

Finden Sie mit dem Mietpreisbremse-Rechner heraus, um wie viel Ihr Mietzins durch die Mietpreisbremse höchstens steigen darf.

Seit 2026 gilt das neue Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG). Durch die Mietpreisbremse sollen Mieter:innen in Phasen starker Teuerung vor übermäßigen Mietsteigerungen geschützt werden. Konkret bedeutet das: Der Hauptmietzins (also der Nettobetrag ohne Betriebskosten) darf nur einmal pro Jahr im April erhöht werden. Liegt die jährliche Inflation über 3 %, darf die Erhöhung nur eingeschränkt an die Mieter:innen weitergegeben werden.

Schützen Sie sich mit dem Rechner der Arbeiterkammer vor einer zu hohen Mietzinserhöhung.

Rechner

Mietpreisbremse-Rechner

Finden Sie heraus, wann und wie stark Ihre Miete steigen darf.

Mietpreisbremse-Rechner

Berechnen Sie, wann und wie Ihre Miete höchstens steigen darf.