Musterbrief

Rückforderung Ausgleichsenergiebeitrag

Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat eine richtungsweisende Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) erwirkt. Der von Spotty eingehobene Ausgleichsenergiebeitrag ist somit unzulässig.

Art der Publikation:
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Erscheinungsort:
Linz

HerausgeberIn:
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich