Gewährleistung „neu“- Warenkäufe - für Verträge ab 1.1.2022
Gilt für Warenkäufe ab den 1.1.2022. Neu ist die Vermutungsfrist für das Vorliegen des Mangels zum Zeitpunkt der Übergabe (bei Waren) oder Bereitstellung (bei digitalen Leistungen). Sie wird von einem halben Jahr auf ein ganzes Jahr verlängert.
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