Cyberangriff auf die AK Oberösterreich: Aktuelle Informationen für unsere Mitglieder

Am Montag, 10. August 2026, haben Cyberkriminelle die Arbeiterkammer Oberösterreich angegriffen. Wir informieren Sie an dieser Stelle über den aktuellen Stand.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Frau vor Laptop
Frau vor Laptop © HockleyM4/peopleimages.com, stock.adobe.com

Wer kann Projekte einreichen?

Einreichen können nur juristische Personen und Betriebsratskörperschaften wie:

  • Betriebsräte
  • Gewerkschaftsorganisationen
  • Unternehmen
  • Berufsschulen
  • Universitäten, Fachhochschulen
  • Vereine
  • Sonstige Körperschaften

Bei Betrieben ohne Betriebsrat kann eine Gruppe von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einreichen; jedoch muss der Vertragspartner eine juristische Person sein (etwa das Unternehmen, in dem die Personen tätig sind).

Ausgeschlossen von der Teilnahme sind ...

  • politische Parteien und ihre Unterorganisationen (nicht jedoch weltanschaulich orientierte Organisationen ohne direkte Parteianbindung).

  • Privatpersonen

Insolvenz und Vorstrafen

Die einreichende Körperschaft darf sich nicht in Insolvenz befinden. Eine Teilnahme ist auch ausgeschlossen, wenn Verurteilungen im Sinne des § 13 Abs. 1 oder 2 GewO vorliegen. (Für beide Punkte genügt eine Eigenerklärung im Einreichformular.)

Info & Kontakt

ARBEIT-MENSCHEN-DIGITAL
Projektbegleitung
Mag. Bernhard Mader

Volksgartenstraße 40
4020 Linz
TEL: +43 50 6906 2189
E-MAIL: zukunftsfonds@akooe.at

Erstkontakt

Kontakt

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Arbeiterkammer Oberösterreich
Mag. Bernhard Mader
Volksgartenstraße 40
4020 Linz

TEL:      +43 50 6906 2189
E-MAIL: zukunftsfonds@akooe.at