Mann in Anzug hält rote Mappe
Mann hält Bewerbungsmappe © Aphotostudio, stock.adobe.com

Wer kann Projekte einreichen?

Einreichen können nur juristische Personen und Betriebsratskörperschaften wie:

  • Betriebsräte
  • Gewerkschaftsorganisationen
  • Unternehmen
  • Berufsschulen
  • Universitäten, Fachhochschulen
  • Vereine
  • Sonstige Körperschaften

Bei Betrieben ohne Betriebsrat kann eine Gruppe von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einreichen; jedoch muss der Vertragspartner eine juristische Person sein (etwa das Unternehmen, in dem die Personen tätig sind).

Ausgeschlossen von der Teilnahme sind ...

  • politische Parteien und ihre Unterorganisationen (nicht jedoch weltanschaulich orientierte Organisationen ohne direkte Parteianbindung).

  • Privatpersonen

Insolvenz und Vorstrafen

Die einreichende Körperschaft darf sich nicht in Insolvenz befinden. Eine Teilnahme ist auch ausgeschlossen, wenn Verurteilungen im Sinne des § 13 Abs. 1 oder 2 GewO vorliegen. (Für beide Punkte genügt eine Eigenerklärung im Einreichformular.)

Info & Kontakt

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Mag. Bernhard Mader

Volksgartenstraße 40
4020 Linz
TEL: +43 50 6906 2189
E-MAIL: zukunftsfonds@akooe.at

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