Wer kann Projekte einreichen?
Einreichen können nur juristische Personen und Betriebsratskörperschaften wie:
- Betriebsräte
- Gewerkschaftsorganisationen
- Unternehmen
- Berufsschulen
- Universitäten, Fachhochschulen
- Vereine
- Sonstige Körperschaften
Bei Betrieben ohne Betriebsrat kann eine Gruppe von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einreichen; jedoch muss der Vertragspartner eine juristische Person sein (etwa das Unternehmen, in dem die Personen tätig sind).
Ausgeschlossen von der Teilnahme sind ...
- politische Parteien und ihre Unterorganisationen (nicht jedoch weltanschaulich orientierte Organisationen ohne direkte Parteianbindung).
- Privatpersonen
Insolvenz und Vorstrafen
Die einreichende Körperschaft darf sich nicht in Insolvenz befinden. Eine Teilnahme ist auch ausgeschlossen, wenn Verurteilungen im Sinne des § 13 Abs. 1 oder 2 GewO vorliegen. (Für beide Punkte genügt eine Eigenerklärung im Einreichformular.)
Kontakt
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ARBEIT-MENSCHEN-DIGITAL
Arbeiterkammer Oberösterreich
Mag. Bernhard Mader
Volksgartenstraße 40
4020 Linz
TEL: +43 50 6906 2189
E-MAIL: zukunftsfonds@akooe.at