Förderbedingungen
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Förderbedingungen

Inhaltliche und organisatorische Bedingungen

  • Die geförderten Projekte müssen sich mit der Digitalisierung oder Innovation der Arbeitswelt befassen, konkreten Nutzen für Arbeitnehmer:innen anstreben und Nutzen überwiegend für Beschäftigte in Oberösterreich bringen.

  • Nicht gefördert werden kommerzielle Projekte zur Digitalisierung und Automatisierung von Produktionsprozessen (“Industrie 4.0”) und Projekte, die keinen konkreten Nutzen für Arbeitnehmer:innen bringen, etwa reine Forschungsprojekte. Universitäten und Fachhochschulen können aber Partner bei Projekten sein.

  • Die betroffenen Betriebe müssen den Sitz oder eine Betriebsniederlassung mit mindestens 5 Beschäftigten in Oberösterreich haben, die von dem eingereichten Projekt profitieren.

  • Pro Projektträger kann nur ein Projekt je Call eingereicht werden. Innerhalb einer Organisation können jedoch mehrere Teilprojekte für die Einreichung zu einem Projekt verbunden werden, sofern dieses Sammel-Projekt den sonstigen Teilnahmebedingungen entspricht.

  • Projekte, die abgelehnt wurden, können nur dann ein weiteres Mal eingereicht werden, wenn die Ablehnungsgründe beseitigt wurden oder substanzielle Weiterentwicklungen vorgenommen wurden, die eine neuerliche Vorlage bei der Jury rechtfertigen.

    Projekte, die sich an anderen bereits geförderten Projekten anlehnen, sind grundsätzlich förderfähig. Sie sind jedoch nur dann förderbar, wenn sie eine Weiterentwicklung beinhalten.

  • Wir weisen darauf hin, dass Förderungen aus dem Programm, die wettbewerbs- und marktorientierte Unternehmen begünstigen, unter die De-Minimis-Verordnung fallen. Ob die De-Minimis Verordnung zur Anwendung kommt, wird im Rahmen der Einreichung im Einzelfall geprüft und im Rahmen des Fördervertrages entsprechend berücksichtigt. Für die Förderung nach der De-Minimis-Regelung gelten bestimmte Meldepflichten und Höchstgrenzen. Betriebsräte und öffentliche Einrichtungen sind von dieser Regelung nicht betroffen.

    Weitere Informationen gibt es bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft  oder beim Projektteam.

  • Gleichzeitige Ein­reichungen unterschiedlicher Projekte im Ausbildungs- und Zukunftsfonds  sind grundsätzlich möglich. Diese müssen jedoch in jedem Fall mit den Projektteams beider Fonds abgestimmt werden.

Finanzielle Bedingungen

  • Jede Einreichung muss eine detaillierte Aufstellung der zu erwartenden Projektkosten beinhalten.

  • Gefördert werden 50 Prozent der veranschlagten Gesamtkosten.

  • Es können nur Projektkosten gefördert werden, die nach dem Tag der Einreichung angefallen sind. Als Stichtag gilt der Zeitpunkt der Bestellung. Ausgenommen sind Planungskosten nach Erstkontakt bei vorheriger Absprache mit dem Organisationsteam. Diese Kosten können – falls es zu einer Förderzusage kommt - berücksichtigt werden. Das Risiko der Kostentragung liegt beim Förderwerber.

  • Mindestfördersumme: 5.000 Euro
    (kleinstes förderbares Projekt: 10.000 Euro)

  • Höchstfördersumme: 200.000 Euro
    (Die maximal eingereichten Gesamtkosten dürfen 400.000 Euro nicht überschreiten.)

  • Für Einzelausgaben ab 5.000 Euro netto sind 2 Kostenvoranschläge, ab 10.000 Euro sind 3 Kostenvoranschläge einzuholen. Die Vergleichsangebote müssen vor Leistungsbeauftragung eingeholt werden und werden im Rahmen der abschließenden Prüfung durch einen externen Wirtschaftsprüfer bewertet.

    Falls gewisse Leistungen nur bei einem Anbieter verfügbar sind (beispielsweise Spezial-Software), ist vom Förderwerber/von der Förderwerberin darzulegen, warum nur ein Anbieter verfügbar ist.

    Falls Leistungen (beispielsweise neu geschriebenes EDV-Programm, maßgeschneiderte Innovationsberatung) nur von einem Anbieter wirtschaftlich sinnvoll für den Förderwerber/die Förderwerberin programmiert oder erarbeitet werden können, ist vom Förderwerber/von der Förderwerberin darzulegen:

    • Warum es sich um „Spezial- beziehungsweise Individual-Dienstleistungen“ handelt sowie die
    • wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit dieses Anbieters

    Die Anwendbarkeit dieser Ausnahmeregelung ist jedenfalls  vor Abschluss des Fördervertrages durch den Förderprüfer/die Förderprüferin zu würdigen. Die Bestimmungen des Fördervertrages gelten sinngemäß. Eine Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung ist nur bei ausreichender Begründung im Rahmen der Detailbeschreibung und des Budget bei Projekteinreichung zulässig. 

  • Primäre Aufgabe des AK-Zukunftsfonds ist das Initiieren neuer Projekte. Daher beträgt der Zeitraum, über den ein Projekt gefördert wird, maximal 2 Jahre.

  • Förderwerberinnen und -werber müssen zur Halbzeit des Projekts in einem Zwischenbericht, in dem über den Projektfortschritt informiert wird, sowie nach Abschluss des Projekts in einem Endbericht, in dem über die Erreichung der Projektziele und den erfolgreichen Abschluss informiert wird, Bericht erstatten. 

  • Förderwerberinnen und -werber müssen der AK Oberösterreich die Überprüfung des Projektverlaufes gestatten, wobei, wenn sich Zweifel an der seriösen Projektabwicklung ergeben, die AK Oberösterreich berechtigt ist, einen externen Prüfer oder Sachverständigen zur Überprüfung des Projektverlaufs zu beauftragen. Die Förderwerberinnen und -werber müssen in diesem Fall sämtliche für das Projekt relevanten Informationen bereitstellen und mit dem Prüfer bestmöglich kooperieren.

  • Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt in 3 Teilbeträgen: Bei Abschluss des Fördervertrages werden 50 Prozent der Fördersumme ausgezahlt. Weitere 25 Prozent kommen nach Vorlage und Prüfung des Zwischenberichts zur Auszahlung. Die restlichen 25 Prozent der Fördersumme werden nach Abschluss des Projekts und Prüfung der Unterlagen überwiesen.

  • Zum Abschluss des Projekts müssen die Förderwerberinnen und -werber einen Endbericht und eine Endabrechnung vorlegen. Danach wird die noch ausständige Fördersumme ausgezahlt beziehungsweise allenfalls zu viel bezahlte Summen von den Förderwerberinnen und -werbern zurückgezahlt.

  • Sollte sich im Projektverlauf herausstellen, dass bei der Einreichung wissentlich unrichtige Angaben gemacht wurden, der Ablauf des Projekts nicht den gemachten Zusagen entspricht oder finanzielle Unregelmäßigkeiten aufgetreten sind, behält sich der AK-Zukunftsfonds vor, die Auszahlung der Förderung zu stoppen und zu Unrecht ausgezahltes Geld zurückzufordern.

Bitte verwenden Sie zur Erstellung Ihres Budgets folgende Vorlage.

Rechtliche Bedingungen

  • Die Rechte an geförderten Projekten verbleiben zur Gänze bei den Einreicherinnen und Einreichern beziehungsweise sonstigen Rechteinhaberinnen und -inhabern. Die AK Oberösterreich und der AK-Zukunftsfonds erwerben mit der Förderung keine materiellen oder finanziellen Rechte an dem Projekt und seinen Ergebnissen.

  • Mit der Einreichung übertragen Förderungswerber:innen jedoch dem AK-Zukunftsfonds beziehungsweise der AK Oberösterreich das Recht, über das eingereichte Projekt und die Tatsache der Förderung uneingeschränkt in Wort, Bild, Ton oder auf sonstige Weise intern und extern zu kommunizieren; ausgenommen davon sind Betriebsgeheimnisse und andere wettbewerbsrelevante Informationen.
    Auch verpflichten sich die Einreicherinnen und Einreicher, im Fall der Förderung dem AK-Zukunftsfonds und der AK Oberösterreich in angemessenem Ausmaß Materialien für ihre Öffentlichkeitsarbeit bereit zu stellen und auf Anfrage auch für Medienanfragen zur Verfügung zu stehen. Der Endbericht darf vom AK-Zukunftsfonds und der AK Oberösterreich für Kommunikation verwertet werden, soweit Berichtsteile nicht ausdrücklich als vertraulich markiert sind.

  • Eingereichte Materialien dürfen nicht die Rechte Dritter verletzen (z. B. Urheberrechte) und nicht gegen geltende Datenschutzbestimmungen verstoßen.

  • Die rechtsgültige Bestätigung der Einreichung erfolgt online durch Bestätigung via Klick-Box.

  • Wenn betroffene Betriebe über einen Betriebsrat verfügen, muss dieser aktiv in den Prozess einbezogen werden. Falls dies nicht möglich ist, muss der Projektbeschreibung eine schriftliche, vom Betriebsrat gezeichnete, Unterstützungserklärung für das Projekt beigelegt werden.

Fördervertrag

Hier finden Sie ein Muster vom Fördervertrag.

Info & Kontakt

ARBEIT-MENSCHEN-DIGITAL
Projektbegleitung
Mag. Bernhard Mader

Volksgartenstraße 40
4020 Linz
TEL: +43 50 6906 2189
E-MAIL: zukunftsfonds@akooe.at

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