Ungerecht­fertigter Kosten­treiber für Jung­familien: AK fordert die Ab­schaffung befristeter Miet­verträge

Immer mehr Betroffene wenden sich an die AK-Mietrechts­experten/-innen, weil nach Ablauf ihres befristeten Miet­vertrages der Mietzins erhöht wird. So auch Andreas H. aus Linz: Der Vermieter war zwar bereit den Vertrag zu verlängern, wollte jedoch 70 Euro im Monat mehr. Da es sich um eine frei finanzierte Neubau­wohnung handelt, gibt es keine gesetzliche Mietzins­obergrenze. Familie H. musste sich entscheiden: Die Mieterhöhung akzeptieren oder umziehen. „Befristete Verträge werden als Druck­mittel eingesetzt, um grundlos Mieten zu erhöhen oder Reparatur­kosten überzuwälzen“, ärgert sich AK Präsident Dr. Johann Kalliauer und fordert: „Befristete Miet­verträge müssen im Zuge einer dringend notwendigen Mietrechts­reform abgeschafft werden“.

Wohnen soll kein Ablauf­datum haben

Vor 3 Jahren zog Herr H. wegen eines neuen Arbeits­platzes mit seiner Familie nach Linz. Da er bei keiner Linzer Wohnungs­genossenschaft vorgemerkt war, suchte und fand er mit Hilfe eines Maklers eine Privat­wohnung. Der Miet­vertrag war auf 3 Jahre befristet, was Familie H. damals nicht besonders beachtete. Sie richtete die Wohnung ein, kaufte eine neue Einbauküche, Beleuchtung, Vorhänge und hatte mit Vermittlungs­provision und hinterlegter Kaution Kosten von mehr als 15.000 Euro. Viel Geld für eine junge Familie.

Mehr Miete zahlen oder auf der Straße stehen

Als der Mietvertrag auslief und der Vermieter um 70 Euro mehr Monats­miete verlangte, hatte Familie H. eigentlich gar keine Wahl. Für eine weitere Über­siedlung würden wieder enorme Kosten anfallen, die sich die junge Familie nicht leisten konnte. Auch hatten die Kinder sich gut eingelebt und gingen nahe der Wohnung in die Schule. Daher unterschrieb Andreas H. zähne­knirschend die Verlängerung und die neue Mietzins­vereinbarung, obwohl der Mietz­ins jetzt so hoch ist, dass er die Wohnung um diesen Preis ursprünglich gar nicht genommen hätte.

Vermieter und Haus­herren sitzen am längeren Ast

Laut Statistik Austria waren im Jahr 2015 österreichweit 41 Prozent der Miet­wohnungen im privaten Sektor befristet vermietet. Allein in Oberösterreich sind das 28.000 Wohnungen. Mieter mit befristeten Miet­verträgen müssen sich gut überlegen, ob sie eine anstehende Reparatur vom Vermieter fordern oder die Betriebs­kosten­abrechnung überprüfen lassen sollen. Über ihnen schwebt die permanente Gefahr, dass der Vermieter die „lästigen“ Mieter loswerden will und den Vertrag nicht mehr verlängert. Zudem müssen alle Vertrags­punkte, wie im Beispiel der jungen Familie die Mietzins­höhe, im Zuge der Vertrags­verlängerung immer wieder neu ausge­handelt werden. Da Umzüge viel Geld, Zeit und Nerven kosten, sitzt der Vermieter fast immer auf dem längeren Ast.

Vermieter haben jetzt schon ausreichend Recht

Wenn es einen Kündigungs­grund gibt, haben Vermieter ohnehin jetzt schon die Möglichkeit, eine Kündigung gerichtlich durchzusetzen.

  • Eine Kündigung kann etwa dann erfolgen, wenn der Mieter die Miete nicht zahlt.
  • Ein Verhalten an den Tag legt, das es unzu­mutbar macht, ihm weiterhin die Wohnung zu überlassen.
  • Auch wenn der Vermieter einen echten Eigen­bedarf an der Wohnung hat, ist eine Kündigung eines unbefristeten Vertrages möglich. 

Befristungen in Miet­verträgen setzen Mieter hingegen der Willkür der Vermieter aus. Die Arbeiter­kammer Ober­öster­reich fordert daher ihre Abschaffung.

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