Junge Frau absolviert Fahrsicherheitstraining
Junge Frau absolviert Fahrsicherheitstraining © -, shutterstock

Zu­schuss zum Fahr­sicher­heits­training

Exklusives Angebot für junge Mitglieder der AK Oberösterreich

Wer gerade seinen A oder B-Führerschein gemacht hat, muss verpflichtend innerhalb der nächsten Monate nach bestandener Prüfung ein Fahrsicherheitstraining absolvieren. Dabei können junge AK-Mitglieder nun mit einer finanziellen Unterstützung der Arbeiterkammer Oberösterreich rechnen. Wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, bekommen sie einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 100 Euro.

Kontakt

AK Oberösterreich
TEL: +43 50 6906 1613
E-MAIL: fahrsicherheit@akooe.at

Voraus­setzungen

  • Der/die Förderungswerber:in muss in den letzten 12 Monaten vor dem Datum des Fahrsicherheitstrainings Mitglied der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich gewesen sein.

  • Der Zuschuss zum Fahrsicherheitstraining kann nur einmalig im Rahmen der Erstausbildung für die Führerscheinklasse A oder B bis zum Erreichen des 26. Geburtstags in Anspruch genommen werden.

  • Der Antrag ist innerhalb von 12 Monaten nach dem Fahrsicherheitstraining zu stellen. Eine spätere Antragstellung kann nicht mehr berücksichtigt werden.

  • Das Fahrsicherheitstraining ist bei einem österreichischen Anbieter zu absolvieren.

  • Als Nachweis für die Absolvierung des Fahrsicherheitstrainings gilt die Urkunde oder Trainingsbestätigung (kein Zahlungsbeleg).

  • Für die Überweisung des Zuschusses ist eine österreichische Kontoverbindung bekannt zu geben.

Erforderliche Unter­lagen

  • Kopie des Führerscheins des/der Antragsteller:in
  • Urkunde/Trainingsbestätigung der Absolvierung des Fahrsicherheitstrainings (kein Zahlungsbeleg)

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