AK-Mundhygiene-Bonus ausgelaufen!
Die Arbeiterkammer Oberösterreich unterstützte ihre aktiven Mitglieder ein Jahr lang mit einer Direktleistung – dem AK-Mundhygiene-Bonus. Wer sich bei einem Zahnarzt oder in einer Ambulanz für Zahnmedizin seine Zähne professionell reinigen ließ, erhielt einen Teil der Kosten zurück.
Der AK-Mundhygiene-Bonus ist für Behandlungen mit dem Datum Dienstag, 30. Juni 2026, gemäß beiliegender Honorarnote ausgelaufen. Online-Anträge auf Unterstützung für eine professionelle Zahnreinigung werden nur mehr bis spätestens Freitag, 31. Juli 2026, angenommen. Danach kann nicht mehr um eine Unterstützung angesucht werden.
Wer kann den Antrag stellen?
Anträge können von aktiven Mitgliedern ab 18 Jahren gestellt werden. Pensionist:innen erhalten diesen Bonus nicht, weil sie keine aktiven Mitglieder sind. Kinder und Jugendliche von 10 bis 18 Jahren haben laut Österreichischer Gesundheitskasse (ÖGK) einen Anspruch auf eine unentgeltliche Behandlung pro Jahr. Der/die Antragsteller:in muss zum Zeitpunkt der Behandlung innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten davor (in Summe mindestens 30 Tage lang) Mitglied gewesen sein.
In welchem Zeitraum kann der Antrag gestellt werden?
Der Zeitraum, in dem Anträge gestellt werden können, ist von 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026.
Der Zeitraum, für den der Nachweis der Behandlungen akzeptiert wird, muss innerhalb von 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 liegen. Im oben genannten Zeitraum kann der Antrag nur einmal gestellt werden. Nach einer Antragstellung ist kein weiterer Antrag mehr möglich.
Wie muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag muss online gestellt werden und kann erst mit einer Rechnung ab dem 1. Juli 2025 eingereicht werden. Als Beleg für die Behandlung dient eine Honorarnote lautend auf das Mitglied, ausgestellt durch eine für professionelle Mundhygiene qualifizierte österreichische Einrichtung beziehungsweise Einrichtung aus der Europäischen Union. Dieser Beleg muss zusammen mit dem Antrag eingereicht werden. Für Familienmitglieder und Angehörige kann der Antrag nicht gestellt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuerkennung des Bonus.
Wie hoch ist der Förderbetrag?
Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig 50 Euro und wird nach Prüfung und Zuerkennung auf die angegebene Kontonummer überwiesen.
Ich habe noch weitere Fragen, wer kann mir helfen?
AK-Mitarbeiter:innen helfen Ihnen gerne unter der Telefon-Nummer +43 50 6906 1615 weiter.