AK Mobilitäts­hilfe

Höhe der Förderung

Die Arbeiterkammer Oberösterreich unterstützt die Arbeits- und Ausbildungschancen beeinträchtigter Personen mit einer Mobilitätshilfe in Höhe von 500 Euro.

Was wird ge­fördert?

AK-Mitglieder erhalten diesen Zuschuss für den Erwerb beziehungsweise behindertengerechten Umbau eines Personenkraftfahrzeuges, das zum Erreichen ihres Arbeitsplatzes beziehungsweise der Ausbildungsstätte ihres Kindes benötigt wird.

Voraus­setzung der Förderung

  • Schriftlicher, formloser Antrag des AK-Mitgliedes.

  • Arbeiterkammerzugehörigkeit der Person, die das Kraftfahrzeug zur Ausübung seiner Erwerbstätigkeit benützen muss beziehungsweise des Elternteiles, dessen Kind das Kraftfahrzeug zur Erreichung der Ausbildungsstätte benötigt.

  • Die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels ist aus behinderungsbedingten Gründen nicht zumutbar.

  • Gewährung einer Unterstützung durch eine Gebietskörperschaft und/oder eines Sozialversicherungsträgers. Dies gilt als Nachweis für die medizinische und soziale Notwendigkeit der Anschaffung.

  • Der Zuschuss wird nur einmal innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren geleistet.

Die Mobilitätshilfe gilt seit 01.01.2005.

Kontakt

Arbeiterkammer Oberösterreich
TEL: +43 50 6906 2219
E-MAIL: mobilitaetshilfe@akooe.at
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