AK Mobilitätshilfe
Höhe der Förderung
Die Arbeiterkammer Oberösterreich unterstützt die Arbeits- und Ausbildungschancen beeinträchtigter Personen mit einer Mobilitätshilfe in Höhe von 500 Euro.
Was wird gefördert?
AK-Mitglieder erhalten diesen Zuschuss für den Erwerb beziehungsweise behindertengerechten Umbau eines Personenkraftfahrzeuges, das zum Erreichen ihres Arbeitsplatzes beziehungsweise der Ausbildungsstätte ihres Kindes benötigt wird.
Voraussetzung der Förderung
- Schriftlicher, formloser Antrag des AK-Mitgliedes.
- Arbeiterkammerzugehörigkeit der Person, die das Kraftfahrzeug zur Ausübung seiner Erwerbstätigkeit benützen muss beziehungsweise des Elternteiles, dessen Kind das Kraftfahrzeug zur Erreichung der Ausbildungsstätte benötigt.
- Die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels ist aus behinderungsbedingten Gründen nicht zumutbar.
- Gewährung einer Unterstützung durch eine Gebietskörperschaft und/oder eines Sozialversicherungsträgers. Dies gilt als Nachweis für die medizinische und soziale Notwendigkeit der Anschaffung.
- Der Zuschuss wird nur einmal innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren geleistet.
Die Mobilitätshilfe gilt seit 01.01.2005.