Förderbedingungen
Förderbedingungen © DragonImages, stock.adobe.com

Förder­bedingungen

Inhaltliche und organisatorische Bedingungen

  • Die geförderten Projekte müssen sich mit dem Abbruch von Ausbildungs- und Bildungskarrieren befassen oder junge Menschen auf ihrem Ausbildungsweg unterstützen. 

  • Die betroffenen Personen müssen ihren Lebens- und Arbeitsmittelpunkt in Oberösterreich haben.

  • Sofern Förderwerber:innen im Betrieb über einen Betriebsrat verfügen, muss dieser aktiv in den Prozess mit einbezogen werden. Falls dies aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist, muss der Projektbeschreibung eine schriftliche, vom Betriebsrat gezeichnete Unterstützungserklärung für das eingereichte Projekt beigelegt werden.

  • Förderwerber:innen müssen eine Niederlassung in Oberösterreich haben.

  • Als primäre Zielgruppe müssen junge Menschen in Oberösterreich von dem eingereichten Projekt profitieren.

  • Bei Projekten, mit Lehrlinge als Zielgruppe, muss die Umsetzung im Rahmen ihrer Regelarbeitszeit erfolgen.
  • Pro Projektträger:in kann pro Call nur ein Projekt eingereicht werden. 

  • Die Mindestlaufzeit eines Projektes beträgt 2 Monate und die Maximallaufzeit beträgt 24 Monate.

  • Von Projekten müssen mindestens 5 junge Menschen profitieren.

  • Betriebsübergreifende Projekte und Kooperationen zwischen mehreren ausbildenden Betrieben oder Organisationen sind möglich. 
  • Wir weisen darauf hin, dass Förderungen aus dem Programm, die wettbewerbs- und marktorientierte Unternehmen begünstigen, unter die De-Minimis-Verordnung fallen. Ob die De-Minimis-Verordnung zur Anwendung kommt, wird im Rahmen der Einreichung im Einzelfall geprüft und im Rahmen des Fördervertrages entsprechend berücksichtigt. Für die Förderung nach der De-Minimis-Regelung gelten bestimmte Meldepflichten und Höchstgrenzen. Betriebsräte und öffentliche Einrichtungen sind von dieser Regelung nicht betroffen.

  • Gleichzeitige Ein­reichungen unterschiedlicher Projekte im Ausbildungs- und Zukunftsfonds  sind grundsätzlich möglich. Diese müssen jedoch in jedem Fall mit den Projektteams beider Fonds abgestimmt werden.



Finanzielle Bedingungen

  • Jede Einreichung muss eine detaillierte Aufstellung der zu erwartenden Projektkosten beinhalten.

  • Gefördert werden 70 Prozent der veranschlagten Gesamtkosten, bei Non-Profit-Organisationen 90 Prozent. Eine 100 Prozent Förderung ist für Non-Profit-Organisationen dann möglich, wenn die Arbeiterkammer Oberösterreich in das Leitungsgremium beziehungsweise in die Projektleitung des Projektes eingebunden wird.

  • Es können nur Projektkosten gefördert werden, die nach dem Tag der Einreichung angefallen sind. Als Stichtag gilt der Zeitpunkt der Bestellung. Ausgenommen sind Planungskosten nach Erstkontakt bei vorheriger Absprache mit dem Organisationsteam. Diese Kosten können – falls es zu einer Förderzusage kommt - berücksichtigt werden. Das Risiko der Kostentragung liegt beim Förderwerber.

  • Die Mindestfördersumme beträgt 5.000 Euro. 

  • Die Höchstfördersumme beträgt 150.000 Euro. 

  • Für Einzelausgaben ab 5.000 Euro (Nettobetrag) sind 2 Kostenvoranschläge, ab 10.000 Euro sind 3 Kostenvoranschläge einzuholen. Die Vergleichsangebote müssen vor Leistungsbeauftragung eingeholt werden und werden im Rahmen der abschließenden Prüfung durch einen externen Wirtschaftsprüfer bewertet.

    Falls bestimmte Leistungen nur bei einem Anbieter/bei einer Anbieterin verfügbar sind (beispielsweise Spezial-Software), ist vom um Förderung Werbenden darzulegen, warum nur ein Anbieter/eine Anbieterin verfügbar ist.

    Falls Leistungen (beispielsweise neu geschriebenes EDV-Programm, spezielle Coachings) nur von einem Anbieter wirtschaftlich sinnvoll für den um Förderung Werbenden/die um Förderung Werbende programmiert oder erarbeitet werden können, ist das darzulegen.

    Die Anwendbarkeit dieser Ausnahmeregelung ist jedenfalls vor Abschluss des Fördervertrages durch den oder die die Förderung Prüfende:n zu würdigen. Die Bestimmungen des Fördervertrages gelten sinngemäß. Eine Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung ist nur bei ausreichender Begründung im Rahmen der Detailbeschreibung und des Budgets bei Projekteinreichung zulässig. 
  • Primäre Aufgabe des AK-Ausbildungsfonds ist das Initiieren neuer Projekte. Daher beträgt der Zeitraum, über den ein Projekt gefördert wird, maximal 2 Jahre.

  • Förderwerber:innen müssen zur Halbzeit des Projekts in einem Zwischenbericht sowie nach Abschluss des Projekts in einem Endbericht über den Projektfortschritt beziehungsweise über die Erreichung der Projektziele und den erfolgreichen Abschluss Bericht erstatten.

  • Förderwerber:innen müssen der AK Oberösterreich die Überprüfung des Projektverlaufes gestatten. Ergeben sich Zweifel an der seriösen Projektabwicklung ist die AK Oberösterreich berechtigt, einen externen Prüfenden/eine externe Prüfende oder einen Sachverständigen/eine Sachverständige zur Überprüfung des Projektverlaufs zu beauftragen. Die Förderwerber:innen müssen in diesem Fall sämtliche für das Projekt relevanten Informationen bereitstellen und mit dem oder der Prüfenden bestmöglich kooperieren.

  • Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt in 3 Teilbeträgen: Bei Abschluss des Fördervertrages werden 50 Prozent der Fördersumme ausgezahlt. Weitere 25 Prozent kommen nach Vorlage und Prüfung des Zwischenberichts zur Auszahlung. Die restlichen 25 Prozent der Fördersumme werden nach Abschluss des Projekts, Vorlage des Endberichtes samt einer Endabrechung und Prüfung der Unterlagen überwiesen. Eine allenfalls zu viel bezahlte Förderung ist von den Förderwerber:innen zurückzuzahlen.

  • Sollte sich im Projektverlauf herausstellen, dass bei der Einreichung wissentlich unrichtige Angaben gemacht wurden, der Ablauf des Projekts nicht den gemachten Zusagen entspricht oder finanzielle Unregelmäßigkeiten aufgetreten sind, behält sich die AK Oberösterreich vor, die Auszahlung der Förderung zu stoppen und zu Unrecht ausgezahltes Geld zurückzufordern.

Bitte verwenden Sie zur Erstellung Ihres Budgets folgende Vorlagen:

Vorlage Budgetplan Profit-Unternehmen (0,1 MB)

Vorlage Budgetplan Non-Profit Organisation (0,1 MB)


Rechtliche Bedingungen

  • Die Rechte an geförderten Projekten verbleiben zur Gänze bei den Einreichenden beziehungsweise sonstigen Rechteinhaber:innen. Die AK Oberösterreich und der AK-Ausbildungsfonds erwerben mit der Förderung keine materiellen oder finanziellen Rechte an dem Projekt und seinen Ergebnissen. Seitens der Fördernehmer:innen besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

  • Mit der Einreichung übertragen Förderungswerber:innen jedoch dem AK-Ausbildungsfonds beziehungsweise der AK Oberösterreich das Recht, über das eingereichte Projekt und die Tatsache der Förderung uneingeschränkt in Wort, Bild, Ton oder auf sonstige Weise intern und extern zu kommunizieren; ausgenommen davon sind Betriebsgeheimnisse und andere wettbewerbsrelevante Informationen.
    Auch verpflichten sich die Einreichenden im Fall der Förderung dem AK-Ausbildungsfonds und der AK Oberösterreich in angemessenem Ausmaß Materialien für ihre Öffentlichkeitsarbeit bereit zu stellen und auf Anfrage auch für Medienanfragen zur Verfügung zu stehen. Der Endbericht darf vom AK-Ausbildungsfonds und der AK Oberösterreich für Kommunikation verwertet werden, soweit Berichtsteile nicht ausdrücklich als vertraulich markiert sind.

  • Eingereichte Materialien dürfen nicht die Rechte Dritter verletzen (zum Beispiel Urheberrechte) und nicht gegen geltende Datenschutzbestimmungen verstoßen.

  • Die rechtsgültige Bestätigung der Einreichung erfolgt online durch Bestätigung via Klick-Box.

Förder­vertrag

Hier finden Sie ein Muster vom Fördervertrag.

Info & Kontakt

AK-Ausbildungsfonds
Projektbegleitung
Timna Reisenberger, BA BSc

Volksgartenstraße 40
4020 Linz
TEL: +43 50 6906 2427
E-MAIL:  ausbildungsfonds@akooe.at

Erstkontakt


Kontakt

Kontakt

AK-AUSBILDUNGSFONDS
Arbeiterkammer Oberösterreich
Timna Reisenberger, BA BSc
Volksgartenstraße 40
4020 Linz

TEL:       +43 50 6906 2427
E-MAIL: ausbildungsfonds@akooe.at

  • © 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum