Büroangestellte
Büroangestellte mit Taschenrechner © wichayada, stock.adobe.com

Wer kann Projekte einreichen?

Einreichen können nur juristische Personen und Betriebsratskörperschaften wie:

  • Betriebsräte
  • Gewerkschaften
  • Unternehmen
  • Berufsschulen und Polytechnische Schulen
  • Non-Profit Organisationen
  • Sonstige Körperschaften 

Berufsschulen und Polytechnische Schulen sowie Forschungseinrichtungen können nur Teil eines Kooperationsvorhabens sein. Studien und Forschungsvorhaben werden nicht gefördert.

Von einer Förderung sind ausgeschlossen: 

  • Politische Parteien und ihre Unterorganisationen (Ausnahme: weltanschaulich orientierte Organisationen ohne direkte Parteianbindung).
  • Privatpersonen

Insolvenz und Vorstrafen

  • Die einreichende Körperschaft darf sich nicht in Insolvenz befinden.
  • Eine Teilnahme ist auch ausgeschlossen, wenn Verurteilungen im Sinne des § 13 Abs. 1 oder 2 GewO vorliegen.

(Für beide Punkte genügt eine Eigenerklärung im Einreichformular.)

Info & Kontakt

AK-Ausbildungsfonds
Projektbegleitung
Timna Reisenberger, BA BSc

Volksgartenstraße 40
4020 Linz
TEL: +43 50 6906 2427
E-MAIL:  ausbildungsfonds@akooe.at

Erstkontakt


Kontakt

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Arbeiterkammer Oberösterreich
Timna Reisenberger, BA BSc
Volksgartenstraße 40
4020 Linz

TEL:       +43 50 6906 2427
E-MAIL: ausbildungsfonds@akooe.at

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