Wer kann Projekte einreichen?
Einreichen können nur juristische Personen und Betriebsratskörperschaften wie:
- Betriebsräte
- Gewerkschaften
- Unternehmen
- Berufsschulen und Polytechnische Schulen
- Non-Profit Organisationen
- Sonstige Körperschaften
Berufsschulen und Polytechnische Schulen sowie Forschungseinrichtungen können nur Teil eines Kooperationsvorhabens sein. Studien und Forschungsvorhaben werden nicht gefördert.
Von einer Förderung sind ausgeschlossen:
- Politische Parteien und ihre Unterorganisationen (Ausnahme: weltanschaulich orientierte Organisationen ohne direkte Parteianbindung).
- Privatpersonen
Insolvenz und Vorstrafen
- Die einreichende Körperschaft darf sich nicht in Insolvenz befinden.
- Eine Teilnahme ist auch ausgeschlossen, wenn Verurteilungen im Sinne des § 13 Abs. 1 oder 2 GewO vorliegen.
(Für beide Punkte genügt eine Eigenerklärung im Einreichformular.)
Kontakt
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AK-AUSBILDUNGSFONDS
Arbeiterkammer Oberösterreich
Timna Reisenberger, BA BSc
Volksgartenstraße 40
4020 Linz
TEL: +43 50 6906 2427
E-MAIL: ausbildungsfonds@akooe.at