
Betreuungsbonus beantragen
Kinderbetreuung ist in Oberösterreich noch immer nicht kostenlos.
Eine Besserung der Situation für die Familien ist nicht absehbar.
Deshalb schüttet die AK Oberösterreich den AK-Betreuungsbonus für ihre Mitglieder aus. Eltern können einmalig 150 Euro für die Kinderbetreuung beantragen.
Voraussetzungen
- Mindestens ein Elternteil ist Mitglied bei der AK Oberösterreich
- Das Kind wird kostenpflichtig in Krabbelstube, Kindergarten oder bei Tageseltern betreut
- Der Bonus kann nur für Kinder bis zur Erreichung der Schulpflicht (das sind Kinder, deren Geburtsdatum nach dem 31.8.2017 liegt) beantragt werden
Erforderliche Unterlagen
- Eine aktuelle österreichische Familienbeihilfebestätigung (kein Kontoauszug!)
- Eine Rechnung/Vorschreibung (datiert ab 1.9.2023), auf der die Betreuungskosten ausgewiesen sind
ODER
- eine Bestätigung des Kindergartens/der Krabbelstube/des Trägers, dass eine kostenpflichtige Kinderbetreuung in Anspruch genommen wird.
Fristen und Bestimmungen
Eingereicht werden kann zwischen 4.9.2023 bis 30.06.2024 für eben diesen Gültigkeitszeitraum.
Essens-, Bastel-, Werk- und sonstige Beiträge werden nicht anerkannt.
Der AK-Betreuungsbonus von 150 Euro wird einmalig für das Betreuungsjahr 2023/24 ausbezahlt.
Kontakt
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AK Betreuungsbonus
Volksgartenstraße 40
4020 Linz
TEL: +43 50 6906 1615
E-MAIL: betreuungsbonus@akooe.at