Betreuungs­bonus beantragen

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AK Betreuungsbonus holen

Kinderbetreuung ist in Oberösterreich noch immer nicht kostenlos.
Eine Besserung der Situation für die Familien ist nicht absehbar. 

Deshalb schüttet die AK Oberösterreich den AK-Betreuungsbonus für ihre Mitglieder aus. Eltern können einmalig 150 Euro pro Kind für die kostenpflichtige Kinderbetreuung beantragen. 

Vor­aus­setzungen

  • Mindestens ein Elternteil ist Mitglied bei der AK Oberösterreich 

  • Das Kind wird kostenpflichtig in Krabbelstube, Kindergarten oder bei Tageseltern betreut

  • Der Bonus kann nur für Kinder bis zur Erreichung der Schulpflicht (das sind Kinder, deren Geburtsdatum nach dem 31.8.2017 liegt) beantragt werden

Er­for­derliche Unter­lagen

  • eine aktuelle österreichische Familienbeihilfebestätigung (kein Kontoauszug!)

  • eine Rechnung/Vorschreibung (datiert ab 1.9.2023), auf der die Betreuungskosten ausgewiesen sind (Der Beleg für einen Monat genügt.)

    ODER
  • eine Bestätigung des Kindergartens/der Krabbelstube/des Trägers, dass eine kostenpflichtige Kinderbetreuung in Anspruch genommen wird.

VORLAGE DOWNLOADEN


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Fristen und Be­stimmungen

Eingereicht werden kann zwischen 4.9.2023 bis 30.06.2024 für eben diesen Gültigkeitszeitraum.

Essens-, Bastel-, Werk- und sonstige Beiträge werden nicht anerkannt.

Der AK-Betreuungsbonus von 150 Euro wird einmalig pro kostenpflichtig betreutem Kind für das Betreuungsjahr 2023/24 ausbezahlt.

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AK Betreuungsbonus
Volksgartenstraße 40
4020 Linz
TEL: +43 50 6906 1615
E-MAIL:  betreuungsbonus@akooe.at

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