AK Wels setzte sich im Streit um Überstunden durch: Arbeiter einer Bäckerei erhielt mehr als 7.400 Euro
Fast 7 Jahre arbeitete ein Mann aus dem Bezirk Wels-Land als Ladner in einer Bäckerei in seinem Heimatbezirk. Dann blieb ihm die Firma laufend Überstunden schuldig. Der Mann kündigte und wandte sich an die AK. Was folgte, war ein mühseliger Streit um die offenen Ansprüche und ein ordnungsgemäßes Dienstzeugnis. Am Ende setzte sich die AK Wels durch und erstritt neben dem Dienstzeugnis auch offene Zahlungen von 7.422 Euro brutto.
Keine Vertretung, keine Pause
Regelmäßig leistete der Ladner in der Bäckerei Überstunden. Vor allem, weil er oft alleine im Dienst war, somit keine Vertretung hatte und keine Pausen machen konnte. In der Beratung der AK Wels schilderte der Mann, dass er sich meistens nur nebenbei schnell einen Kaffee machen konnte. In der Pause aus dem Geschäft gehen oder in Ruhe hinsetzen? Fehlanzeige.
Doch die Überstunden zahlte der Betrieb nicht aus. Irgendwann reichte es dem Arbeiter. Er kündigte und wandte sich an die AK Wels. Zu dem Zeitpunkt war auch bereits ein Monatslohn ausständig.
Arbeitgeber wollte Ansprüche nicht auszahlen
Dank der Arbeitszeitaufzeichnungen des Mannes stellten die Rechtsexpert:innen fest, dass der Mann alleine in den letzten 3 Monaten 42 Überstunden geleistet hatte. Sie forderten den Betrieb auf, die offenen Zahlungen zu begleichen. Doch die Firma stellte sich quer – der Beginn eines monatelangen Streits.
Die Arbeitgeberseite argumentierte, der Mann hätte ohne weiteres Pausen machen können. Somit stünde ihm nicht zu, die (gearbeitete) Pausenzeit als Überstunden zu verbuchen. Die AK hielt mit mehreren Interventionen dagegen. Mit einem Teilerfolg: Zumindest auf eine Vergleichszahlung in der Höhe von 400 Euro pauschal für alle Überstunden konnten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einigen.
Bis zur Einigung blieb der Arbeitgeber auch noch die weiteren Löhne bis zum Ablauf der Kündigungsfrist – insgesamt 2,5 Monatslöhne – und die Beendigungsansprüche (Sonderzahlungen und Urlaubsersatzleistung) schuldig. Im Zuge der Überstundenauszahlung konnte auch die Auszahlung dieser Ansprüche erreicht werden.
Dienstzeugnis mangelhaft
Außerdem stellte der Arbeitgeber ein mangelhaftes Dienstzeugnis aus, das zunächst keine Angaben über die ausgeübte Tätigkeit enthielt, anschließend eines, das die weibliche Bezeichnung Ladnerin enthielt. Erst, als die AK erneut Druck machte, stellte er schließlich ein Dienstzeugnis aus, das dem Gesetz entsprach.
Rechtsberatung direkt in der näheren Umgebung
„Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, eigene Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen. Damit konnte der Mann beweisen, dass er Überstunden geleistet hatte, die vorerst unbezahlt blieben“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
Der Erfolg der AK-Expert:innen in diesem Fall sei der Beweis, dass es sich lohne, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen und Rat bei der nächstgelegenen AK-Bezirksstelle zu suchen, so Stangl. Ob per Mail, telefonisch oder mit Terminvereinbarung vor Ort, direkt in der Region – besser einmal zu oft nachgefragt, als auf Ansprüche und Rechte zu verzichten.
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