AK Grieskirchen erkämpft höhere Pflegestufe für 84-Jährigen: 270 Euro mehr pro Monat für Mann nach Schlaganfall
Ein AK-Mitglied, der Sohn eines 84-jährigen Mannes aus dem Bezirk Grieskirchen, suchte Rat und Hilfe bei der AK Grieskirchen. Sein Vater hatte einen Schlaganfall erlitten und benötigte seitdem Betreuung rund um die Uhr.
Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), bei der sein Vater versichert ist, erkannte ihm aber nur Pflegestufe 4 zu. Die Arbeiterkammer klagte gegen den Bescheid mit Erfolg: Der schwer kranke Mann bekommt nun monatlich um 270 Euro mehr Pflegegeld.
AK-Präsident Andreas Stangl betont, wie wichtig die Arbeit der AK-Bezirksstellen direkt in der Region ist und rät, sich bei Unsicherheiten an die Rechtsschützer:innen zu wenden.
Mann braucht nach Schlaganfall rund um die Uhr Hilfe
Nach einem Schlaganfall konnte sich ein 84-jähriger Mann nicht mehr alleine fortbewegen, seine Nahrung musste jemand pürieren und ihm beim Zuführen helfen. Sein Sohn musste den bettlägerigen Mann auch oft umdrehen und eincremen, um Wundliegen zu vermeiden. Somit benötigte der Mann rund um die Uhr Betreuung.
Die BVAEB kam in ihrem Gutachten jedoch lediglich auf einen Pflegeaufwand von 173 Stunden pro Monat – Pflegestufe 4.
Neues Gutachten bestätigt höhere Pflegestufe
Die AK Grieskirchen klagte gegen den Bescheid. Ein neues, gerichtlich angeordnetes Sachverständigengutachten bestätigte: Der Mann hat einen außergewöhnlichen Pflegeaufwand und benötigt mehr als 180 Stunden Pflege pro Monat. Das Gericht entschied daher, dass die Versicherung Pflegestufe 5 bezahlen muss – das sind monatlich um 270 Euro mehr als Pflegegeld der Stufe 4.
Rechtsberatung direkt in der Region – Vertretung auch für Angehörige
„Der Erfolg der AK-Expert:innen für den Pflegebedürftigen ist der Beweis, dass es sich lohnt, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen und Rat bei der nächstgelegenen AK-Bezirksstelle zu suchen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
Ob per Mail, telefonisch oder mit Terminvereinbarung vor Ort – besser einmal zu oft nachgefragt, als auf Ansprüche und Rechte zu verzichten. „Der Fall zeigt auch, wie wichtig die Beratung direkt in der Region für unsere Mitglieder ist. Neben einem oft hektischen Alltag sind kurze, unkomplizierte Wege das Um und Auf. Bei Pflegegeld-Fällen reicht es aus, wenn Angehörige AK-Mitglied sind“, betont AK-Präsident Stangl.
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