Willkommen zurück - Wieder­einglied­erung nach langem Kranken­stand

ABGESAGT

Wann

14.05.2024
09:00 bis 17:00 Uhr

Wo

AK-Bildungshaus Jägermayrhof
Römerstraße 98
4020 Linz

Wiedereingliederungsteilzeit und betriebliches Eingliederungsmanagement sinnvoll nutzen

Die Altersstruktur der Erwerbstätigen steigt stetig. Gleichzeitig sind Betriebe vermehrt mit Langzeitkrankenständen aufgrund psychischer Belastungen konfrontiert. Für Arbeitgeber stellt sich deshalb immer häufiger die Frage, wie die Rückkehr nach einem langen Krankenstand gut gelingen und einer weiteren Erkrankung vorgebeugt werden kann.

Was kann man dem/der Rückkehrer:in zumuten? Wird alles wieder so funktionieren wie vor der Erkrankung? Sind Arbeitsbedingungen gar Mitverursacher der Erkrankung? Damit das betriebliche Personal die betroffenen Personen gut unterstützen kann, braucht es eine systematische und strukturierte Vorgehensweise. Ein umfassendes betriebliches Eingliederungsmanagement bietet Betrieben und Beschäftigten die Möglichkeit, den Wiedereinstieg gut zu gestalten und Maßnahmen für die Prävention abzuleiten.

Ziele

  • den Nutzen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements verstehen
  • Abgrenzung zu Krankenstandsrückkehrgesprächen oder Teilkrankenstand erkennen
  • Wiedereinstieg als Möglichkeit sehen
  • Arbeitsbedingungen gestalten und verbessern

Zielgruppen

  • Sicherheitsvertrauenspersonen,
  • Betriebsratsmitglieder und
  • Behindertenvertrauenspersonen

Trainer:innen

  • Eva Mandl, MSc BSc BA
    AK Oberösterreich
  • Mag. Roland Spreitzer
    AK Oberrösterreich

Teilnahmevoraussetzungen

  • Zugehörigkeit zu den jeweils genannten Zielgruppen UND
  • Mitgliedschaft in der Arbeiterkammer Oberösterreich
ABGESAGT

Wann

14.05.2024
09:00 bis 17:00 Uhr

Wo

AK-Bildungshaus Jägermayrhof
Römerstraße 98
4020 Linz

INFO & ANMELDUNG

Arbeiterkammer Oberösterreich
Kompetenzzentrum Betriebliche Interessenvertretung

TEL: +43 50 6906 5420
E-MAIL: kbi-seminar@akooe.at

BILDUNGSFREISTELLUNG FÜR BETRIEBSRÄTE

Nutzen Sie Ihren Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung. Wenden Sie sich rechtzeitig an Ihre Betriebsratskörperschaft! mehr...

anmeldeschluss

2. April 2024

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