Ausbildung zur Sicherheitsvertrauensperson
Wann
21.05.2024 - 23.05.2024
8:30 bis 17:00 Uhr
Wo
AK-Bezirksstelle Perg
Hinterbachweg 3
4320 Perg
Praxisnahe Ausbildung gemäß § 10 ASchG und § 4 SVP-VO
Sie sind von der Chefin oder vom Chef zur „SVP“ ernannt worden? Sicherheitsvertrauenspersonen sind zu bestellen, wenn im Betrieb regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer:innen beschäftigt werden.
Die fachlichen Voraussetzungen müssen in einer Ausbildung erworben werden, die entsprechend der SVP-Verordnung mindestens 24 Unterrichtseinheiten zu jeweils 50 Minuten umfassen.
Dieser Kurs ist vor der Bestellung oder innerhalb des ersten Jahres der Tätigkeit als SVP zu absolvieren. Im Kurs werden das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und die wichtigsten Verordnungen im Kontext mit den Bestimmungen des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) gemeinsam erarbeitet.
Ziele
- Erwerben der Voraussetzungen für die Ausübung der Funktion als Sicherheitsvertrauensperson
- Erarbeiten der gesetzlichen Aufgabe, Rolle und Funktion einer Sicherheitsvertrauensperson im Betrieb
- Lernen, die Interessen der Beschäftigten aktiv zu vertreten
- Überblick über inner- und überbetriebliche Akteur:innen des Arbeitnehmerschutzes (AUVA, AI, Arbeitsmedizin etc.) bekommen und die Möglichkeiten der Zusammenarbeit in der Praxis erfahren
Zielgruppe
- Mitglieder der AK Oberösterreich
Kosten
170 Euro sind vom Arbeitgeber 2 Wochen vor Seminarbeginn zu bezahlen. Damit wird Ihre Anmeldung verbindlich.
Stornobedingungen
Wir berücksichtigen Stornierungen nur schriftlich und bis zum letzten Werktag vor der Veranstaltung.
Bis einen Monat vor Beginn verrechnen wir keine Stornogebühr.
Ab einem Monat bis 15 Tage vor Beginn verrechnen wir 25 Prozent der Teilnahmegebühr, ab dem 14. Tag 50 Prozent und bei unangekündigtem Fernbleiben 100 Prozent der Teilnahmegebühr.
Trainerinnen
- Eva Mandl, MSc, BSc, BA,
Arbeiterkammer Oberösterreich - Mag.a Dr.in Alexandra Holzer
Arbeiterkammer Oberösterreich
HINWEIS
- Eine durchgehende Teilnahme an allen 3 Seminartagen ist erforderlich!
- Bitte beachten Sie, dass Sicherheitsvertrauenspersonen laut Gesetz aus dem Kreis der Arbeitnehmer:innen bestellt werden müssen. Eigentümer:innen, Geschäftsführer:innen oder sonstige Personen, die als Arbeitgeber gelten, können daher diese Funktion nicht ausüben.
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Info & Anmeldung
Arbeiterkammer OberösterreichKompetenzzentrum Betriebliche Interessenvertretung
TEL: +43 50 6906 5420
E-MAIL: kbi-seminar@akooe.at
Hinweis
Laut § 10 Abs. 6 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz haben Arbeitgeber den Sicherheitsvertrauenspersonen Gelegenheit zu geben, die für ihre Tätigkeit erforderlichen Fachkenntnisse zu erwerben und zu erweitern.Bitte entnehmen Sie die speziell für Sicherheitsvertrauenspersonen zusammengestellte Angebote hier.
Anmeldeschluss
7. Mai 2024