AK-Mundhygiene-Bonus

Die Arbeiterkammer Oberösterreich unterstützt ihre Mitglieder ab sofort mit einer neuen Direktleistung – dem AK-Mundhygiene-Bonus. Wer sich bei einem Zahnarzt oder in einer Ambulanz für Zahnmedizin seine Zähne professionell reinigen lässt, erhält nun einen Teil der Kosten zurück.

Neben den ohnehin hohen Preisen für Miete, Energie und Grundnahrungsmittel werden auch die Kosten für die eigene Gesundheit immer mehr zu einem Problem für viele Menschen. Mit dem neuen Mundhygiene-Bonus will die AK OÖ einen Beitrag leisten, um ihre Mitglieder finanziell ein wenig zu entlasten.  

Mundhygiene-Bonus holen

Hier den Antrag stellen.

Wer kann den Antrag stellen?

Anträge können von Mitgliedern ab 18 Jahren gestellt werden. Kinder und Jugendliche von 10 bis 18 Jahren haben laut Österreichischer Gesundheitskasse (ÖGK) einen Anspruch auf eine unentgeltliche Behandlung pro Jahr. Der/die Antragsteller:in muss zum Zeitpunkt der Behandlung innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten davor (in Summe mindestens 30 Tage lang) Mitglied gewesen sein.

In welchem Zeitraum kann der Antrag gestellt werden?

Der Zeitraum, in dem Anträge gestellt werden können, ist von 1. Juli 2025 bis 31. Juli 2026.

Der Zeitraum, für den der Nachweis der Behandlungen akzeptiert wird, muss innerhalb von 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 liegen. Im oben genannten Zeitraum kann der Antrag nur einmal gestellt werden. Nach einer Antragstellung ist kein weiterer Antrag mehr möglich.

Wie muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag muss online gestellt werden und kann erst mit einer Rechnung ab dem 1. Juli 2025 eingereicht werden. Als Beleg für die Behandlung dient eine Honorarnote lautend auf das Mitglied, ausgestellt durch eine für professionelle Mundhygiene qualifizierte österreichische Einrichtung. Dieser Beleg muss zusammen mit dem Antrag eingereicht werden. Für Familienmitglieder und Angehörige kann der Antrag nicht gestellt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuerkennung des Bonus.

Wie hoch ist der Förderbetrag?

Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig 50 Euro und wird nach Prüfung und Zuerkennung auf die angegebene Kontonummer überwiesen.

Ich habe noch weitere Fragen, wer kann mir helfen?

AK-Mitarbeiter:innen helfen Ihnen gerne unter der Telefon-Nummer +43 50 6906 1615 weiter.

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