AK-Hochwasserhilfe 2024
Die AK Oberösterreich wird in Ergänzung zur Katastrophenhilfe des Landes Oberösterreich für alle geschädigten AKOÖ-Mitglieder eine Direktleistung gewähren. Die finanzielle Stützung ist nach Schadenshöhe gestaffelt.
AK-Hochwasserhilfe: Antrag (0,2 MB)
Voraussetzungen für die Auszahlung
- Die Antragstellerin/Der Antragsteller muss Mitglied der AK Oberösterreich sein.
- Sie/Er muss eine Beihilfe aus dem Katastrophenfonds des Landes Oberösterreich aus dem Titel "Hochwasser" erhalten, dies gilt als Beleg für den Schaden.
- sofern die Schadenshöhe aus dem Zuerkennungsschreiben des Landes nicht hervorgeht: Übermittlung eines versicherungsrechtlichen Gutachtens zur Schadenshöhe
- Die Unterstützung wird für Schäden am Hauptwohnsitz einmalig pro Haushalt gewährt.
- Die Förderungen erfolgen nach Maßgabe der im AKOÖ-Katastrophenfonds verfügbaren Mittel. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Höhe der Direkthilfe
Je nach Schadenshöhe gelangen folgende Beträge zur Auszahlung
festgestellter Schaden | Höhe der Direkthilfe |
---|---|
ab 3.001 bis 25.000 Euro | 500 Euro |
ab 25.001 bis 50.000 Euro | 2.000 Euro |
ab 50.001 Euro | 3.000 Euro |
Für AKOÖ-Mitglieder, die in anderen Bundesländern (auch Bayern) ihren Hauptwohnsitz haben, gelten die Antragsvoraussetzungen analog:
- Eine Direkthilfe muss vorher bei einer anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaft (Land oder Gemeinde) beantragt werden.
- Statt einer positiven Auszahlungsbestätigung des Landes Oberösterreich ist eine Bestätigung dieser öffentlich-rechtlichen Körperschaft (Land oder Gemeinde) vorzulegen.