Hochwasser-Einsatz der Feuerwehr
Hochwasser-Einsatz der Feuerwehr © Wolfgang Spitzbart, AK OÖ
16.09.2024

AK-Hoch­wasser­hilfe 2024

Die AK Oberösterreich wird in Ergänzung zur Katastrophenhilfe des Landes Oberösterreich für alle geschädigten AKOÖ-Mitglieder eine Direktleistung gewähren. Die finanzielle Stützung ist nach Schadenshöhe gestaffelt.

AK-Hochwasserhilfe: Antrag (0,2 MB)

Voraus­setzungen für die Aus­zahlung 

  • Die Antragstellerin/Der Antragsteller muss Mitglied der AK Oberösterreich sein.

  • Sie/Er muss eine Beihilfe aus dem Katastrophenfonds des Landes Oberösterreich aus dem Titel "Hochwasser" erhalten, dies gilt als Beleg für den Schaden.

  • sofern die Schadenshöhe aus dem Zuerkennungsschreiben des Landes nicht hervorgeht: Übermittlung eines versicherungsrechtlichen Gutachtens zur Schadenshöhe

  • Die Unterstützung wird für Schäden am Hauptwohnsitz einmalig pro Haushalt gewährt.

  • Die Förderungen erfolgen nach Maßgabe der im AKOÖ-Katastrophenfonds verfügbaren Mittel. Es besteht kein Rechtsanspruch.

Höhe der Direkt­hilfe

Je nach Schadenshöhe gelangen folgende Beträge zur Auszahlung

festgestellter SchadenHöhe der Direkthilfe
ab  3.001 bis 25.000 Euro500 Euro
ab 25.001 bis 50.000 Euro2.000 Euro
ab 50.001 Euro3.000 Euro

Für AKOÖ-Mitglieder, die in anderen Bundesländern (auch Bayern) ihren Hauptwohnsitz haben, gelten die Antragsvoraussetzungen analog:

  • Eine Direkthilfe muss vorher bei einer anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaft (Land oder Gemeinde) beantragt werden.

  • Statt einer positiven Auszahlungsbestätigung des Landes Oberösterreich ist eine Bestätigung dieser öffentlich-rechtlichen Körperschaft (Land oder Gemeinde) vorzulegen.

Fragen?

Wer Fragen zur AK-Hochwasserhilfe hat, kann sich an die Telefonhotline +43 50 6906 1615 oder per E-Mail an hochwasserhilfe@akooe.at  wenden.
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