Zuschuss zum Fahrsicherheitstraining
Exklusives Angebot für junge Mitglieder der AK Oberösterreich
Wer gerade seinen A- oder B-Führerschein gemacht hat, muss verpflichtend innerhalb der nächsten Monate nach bestandener Prüfung ein Fahrsicherheitstraining absolvieren. Dabei können junge AK-Mitglieder nun mit einer finanziellen Unterstützung der Arbeiterkammer Oberösterreich rechnen. Wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, bekommen sie einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 100 Euro.
Voraussetzungen
(gültig für den Zeitraum von 1.1.2025 bis 31.3.2025)
- Der/die Förderungswerber:in muss bei Antragsstellung in den letzten 48 Monaten zu irgendeinem Zeitpunkt Mitglied der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Oberösterreich gewesen sein.
- Der Zuschuss zum Fahrsicherheitstraining kann nur einmalig im Rahmen der Erstausbildung für die Führerscheinklasse A oder B bis zum Erreichen des 26. Geburtstags in Anspruch genommen werden.
- Der Antrag ist innerhalb von 48 Monaten nach dem Fahrsicherheitstraining zu stellen. Eine spätere Antragstellung kann nicht mehr berücksichtigt werden.
- Das Fahrsicherheitstraining ist bei einem österreichischen Anbieter zu absolvieren.
- Als Nachweis für die Absolvierung des Fahrsicherheitstrainings gilt die Urkunde oder Trainingsbestätigung (kein Zahlungsbeleg).
- Für die Überweisung des Zuschusses ist eine österreichische Kontoverbindung bekannt zu geben.
Erforderliche Unterlagen
- Kopie des Führerscheins des/der Antragsteller:in
- Urkunde/Trainingsbestätigung der Absolvierung des Fahrsicherheitstrainings (kein Zahlungsbeleg)
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