3.8. Laienrichter:innen bei den Arbeits- und Sozialgerichten
Zweck der Verarbeitung
Ihre Daten werden von der AK für den ausschließlichen Zweck der Wahl und in der Folge der Entsendung der fachkundigen Laienrichter:innen auf Arbeitnehmer:innenseite an die zuständigen Gerichte der jeweiligen Gerichtsinstanzen verarbeitet.
Rechtsgrundlage
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung von rechtlichen Pflichten nach Art 6 Abs 1 lit c DSGVO, insbesondere nach § 19 Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG) und § 27 ASGG.
Datenkategorien
- Name
- Geschlecht
- SV-Nummer
- Geburtsdatum
- Berufsbezeichnung
- gewählte Berufsgruppe
- Funktionen in der Interessensvertretung im ÖGB und in der Sozialversicherung
- Staatsangehörigkeit
- E-Mail- und Privat- oder Zustelladresse
- Telefonnummern
- Strafregisterauszug
Empfänger:innen
Empfänger:innen Ihrer Daten sind im Zuge der Strafregisterabfrage das zuständige Strafregisteramt, das zuständige Gericht, für das Sie sich bewerben, sowie die Bundesarbeitskammer als nominierende Stelle beim OLG und OGH.
Speicherdauer
Ihre Daten werden nach Ablauf der jeweiligen Amtsperiode von 5 Jahren gelöscht.
Betroffenenrechte
- Recht auf Auskunft [Art. 15 DSGVO]
- Recht auf Berichtigung [Art. 16 DSGVO]
- Recht auf Löschung [Art. 17 DSGVO]
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung [Art. 18 DSGVO]
- Recht auf Datenübertragbarkeit [Art. 20 DSGVO]
- Recht auf Widerspruch [Art. 21 DSGVO]