3.1. Mitglieder
Zweck
Jede kammerzugehörige Arbeitnehmerin/jeder kammerzugehörige Arbeitnehmer ist gemäß Arbeiterkammergesetz 1992 (AKG) in einer von der AK zu führenden ständigen Mitgliederevidenz zu verzeichnen. Diese dient der Betreuung und Information der Kammerzugehörigen, der Überprüfung der Kammerzugehörigkeit bei Inanspruchnahme des Rechtsschutzes und anderer Rechte sowie als Grundlage für die Erfassung der Wahlberechtigten.
Rechtsgrundlage
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung von rechtlichen Pflichten nach Art 6 Abs 1 lit c DSGVO, denen wir insbesondere nach § 17a AKG unterliegen.
Quelle
Wir erhalten Ihre Daten gemäß Arbeiterkammergesetz (AKG) von den Sozialversicherungsträgern und Krankenfürsorgeeinrichtungen.
Datenkategorien
- Name
- Wohnanschrift
- Titel
- Geschlecht
- Geburtsdatum
- Sozialversicherungsnummer
- Arbeitgeber
- Dienstgeberkontonummer beim SV-Träger und Wirtschaftsklassenzuordnung sowie die Art der Beschäftigung (zum Beispiel Arbeiter:in, Angestellter)
Empfänger:innen
Zur Erfüllung unserer Aufgaben als Interessenvertretung ist eine allfällige Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an andere Arbeiterkammern, die Bundesarbeitskammer, kollektivvertragsfähige freiwillige Berufsvereinigungen und Wahlbehörden notwendig. Im Anlassfall bedienen wir uns Auftragsverarbeiter:innen (zum Beispiel Druckereien).
Speicherdauer
Wir verarbeiten Ihre Daten jedenfalls für die Zeit Ihrer Zugehörigkeit zur Arbeiterkammer. Ihre Daten werden von uns grundsätzlich solange aufbewahrt, wie gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen oder die Aufbewahrung zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben notwendig ist.
Betroffenenrechte
- Recht auf Auskunft [Art. 15 DSGVO]
- Recht auf Berichtigung [Art. 16 DSGVO]
- Recht auf Löschung [Art. 17 DSGVO]
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung [Art. 18 DSGVO]
- Recht auf Datenübertragbarkeit [Art. 20 DSGVO]
- Recht auf Widerspruch [Art. 21 DSGVO]