Kontrolle der Endabrechnung macht sich bezahlt: AK Rohrbach verhalf Beschäftigtem zu Urlaubsersatzleistung
Nachdem ein Beschäftigter aus dem Bezirk Rohrbach gekündigt und für die Kündigungsfrist dienstfrei gestellt wurde, kam es zu Ungereimtheiten bei der Endabrechnung. Die offenen 31 Urlaubstage wurden dem Mann nicht ausbezahlt. Zum Glück suchte der Arbeitnehmer Rat bei der Arbeiterkammer Rohrbach, die für ihn die offenen Ansprüche geltend machte.
Arbeitgeber unterschlägt 31 Urlaubstage
Ein Arbeitnehmer wandte sich an die Arbeiterkammer Rohrbach, nachdem er Ungereimtheiten bei seiner Endabrechnung vermutete. Der Beschäftigte wurde, nachdem er von seinem Arbeitgeber gekündigt worden war, für die Kündigungsfrist dienstfrei gestellt. Über die noch offenen 31 Urlaubstage wurde jedoch keine Vereinbarung getroffen.
Die AK überprüfte die Endabrechnung und stellte fest, dass diese nicht ausbezahlt, sondern rechtswidrig als verbraucht verbucht wurden. Daraufhin intervenierten die Rechtsschützer:innen für das AK-Mitglied bei dem Betrieb, woraufhin die offenen Ansprüche ausbezahlt wurden.
Denn: Auch bei einer Dienstfreistellung in der Kündigungsfrist ist der Urlaub grundsätzlich zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber zu vereinbaren.
Rechtsberatung in Ihrer Nähe
„Der Erfolg der Arbeiterkammer für den Beschäftigten ist der Beweis, dass es sich lohnt, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen und Rat bei der nächstgelegenen AK-Bezirksstelle zu suchen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Ob per Mail, telefonisch oder mit Terminvereinbarung im eigenen Bezirk – besser einmal zu oft nachgefragt, als auf Ansprüche und Rechte zu verzichten.
„Der Fall aus dem Bezirk Rohrbach zeigt auch, wie wichtig die Beratung direkt in der näheren Umgebung für unsere Mitglieder ist. Neben einem oft hektischen Alltag sind kurze, unkomplizierte Wege das Um und Auf“, betont AK-Präsident Stangl.
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