Zu wenig Geld bei Endabrechnung: Innviertler Pensionistin bekam nach Intervention der AK 7.350 Euro nachbezahlt
Haben Sie Probleme in der Arbeit? Bekommt Ihre bettlägrige Mutter nicht die Pflegestufe, die ihr zusteht? Stellt Sie die Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) vor unlösbare Probleme? Wollen Sie etwas zu Karenz, Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld wissen? Hatten Sie bei Ihrer letzten Reise unschöne Begegnungen mit Kakerlaken im Hotelzimmer? Als Mitglied sind Sie bei der Arbeiterkammer bestens aufgehoben.So konnte auch einer Frau aus dem Bezirk Braunau geholfen werden, die insgesamt 31 Jahre lang als Produktionsmitarbeiterin in einem Unternehmen beschäftigt war. Und nach ihrer Pensionierung eine unliebsame Überraschung erlebte.
Abfertigung zu niedrig
Die Frau hatte einen extrem kräfteraubenden Arbeitsplatz, weil sie die ganzen Jahre nur in Nachtschichten arbeitete. 2019 ging die Innviertlerin schließlich in Altersteilzeit und nahm dabei die geblockte Variante in Anspruch.
Als sie nach der Pensionierung ihre Endabrechnung kontrollierte, kam ihr der Verdacht, dass ihr bei der gesetzlichen Abfertigung zu wenig Geld ausbezahlt worden war. Sie suchte deshalb Rat bei der AK und es stellte sich tatsächlich heraus, dass sie mit ihrer Vermutung richtig lag.
AK erkämpft Nachzahlung von 7.350 Euro
„Ihr Arbeitgeber hat nämlich die Zulagen, die der Frau in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Altersteilzeit wegen der Dauernachtschicht zugestanden sind, bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage der gesetzlichen Abfertigung nicht berücksichtigt“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
Als die Arbeiterkammer bei der Firma intervenierte, lenkte diese ein und es kam zu einer außergerichtlichen Einigung. Das brachte der Frau letztendlich eine Nachzahlung in der Höhe von 7.350 Euro. „Geld, das sie ohne unsere Unterstützung wohl nie bekommen hätte“, so Stangl.
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