AK-Präsident Stangl: „Strompreisbremse ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, es braucht jedoch Nachbesserungen“
Die Strompreisbremse soll diese Woche im Parlament beschlossen werden. „Wir haben schon länger vehement auf preisdämpfende Maßnahmen gedrängt, weil das bisherige Gutschein- und Einmalzahlungs-Wirrwarr der Regierung völlig unzureichend ist. Gut, dass jetzt ein erster Schritt in die richtige Richtung gemacht wird“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.
Stromkosten immer noch zu hoch
Es braucht jedoch auch hier Nachbesserungen, wie die AK bereits zu Beginn des Monats gefordert hat. Die Stromkosten beziehungsweise -vorschreibungen steigen für die Konsumenten/-innen stark an. Das gilt mittlerweile auch für Bestandskunden. Besonders hart trifft es Menschen, die, aus welchem Grund auch immer, einen neuen Vertrag brauchen. Mit Beginn des Monats kam nun auch die CO2-Bepreisung dazu.
Die Strompreisbremse wirkt jedoch nicht wie ein Deckel, weil bei einem Arbeitspreis über 40 Cent/kWh wieder der Konsument/die Konsumentin zur Kasse gebeten wird. „Schon jetzt liegt der Arbeitspreis vor allem bei zahlreichen Neukunden über dieser Unterstützungs-Grenze und das Ende der Fahnenstange ist längst nicht erreicht“, so Präsident Stangl.
Familien zahlen drauf
Ein ganz zentraler Kritikpunkt ist zudem, dass die Haushaltsgröße bei der Strompreisbremse nicht berücksichtigt wird. Gerade größere Haushalte sind hier die Verlierer. „Ein echter Schutzschirm sieht anders aus“, betont Stangl.
Das größte Manko der Strompreisbremse ist aber, dass sie eben nur für Strom gilt. Es gibt aber auch bei anderen Energieträgern wie zum Beispiel Gas, feste Brennstoffe wie Pellets, Treibstoffe, Fernwärme satte Teuerungen: „Der Staat muss auch dort helfen, damit die Menschen nicht frieren müssen“, so Präsident Stangl.
Oberösterreich hinkt hinterher
Auch auf Landesebene muss endlich mehr gemacht werden. Die Reformbemühungen der Landesregierung beim Heizkostenzuschuss können nur ein erster Schritt sein. Es bräuchte eine massiv nachhaltige Erhöhung und eine Ausweitung des Begünstigtenkreises. Andere Bundesländer haben da bereits deutlich mehr vorgelegt.
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