01.05.2024

AK-Präsident Stangl: Schluss mit unbezahlten Über­stunden – Verfalls­fristen ab­schaffen

Mit 40,8 Stunden, arbeiten die österreichischen Vollzeitbeschäftigten im europäischen Vergleich ohnehin überlange. Noch dazu wurde den österreichischen Arbeitnehmer:innen im Vorjahr rund 1,3 Milliarden Euro an Entgelten für Mehr- und Überstunden vorenthalten. Die Forderungen der Industriellenvereinigung nach einer 41-Stundenwoche als reguläre Arbeitszeit ohne Lohnausgleich sind daher für viele ein Hohn. „Anstatt derartiger absurder Vorschläge, die nichts anderes als Gratisarbeit bedeuten, braucht es spürbare Konsequenzen, wenn Entgelte für Mehr- und Überstunden nicht ausbezahlt werden. Zudem gilt es, die kurzen Verfallsfristen für viele Ansprüche abzuschaffen“, so AK-Präsident Andreas Stangl.

Österreichs Beschäftigte bei Arbeits­zeit europa­weit an der Spitze

Beständig wird in Österreich über die in Gesetz (40 Stunden) oder Kollektivvertrag (zum Beispiel 38,5 Stunden) geregelte Normalarbeitszeit hinausgearbeitet. Auch im Vorjahr leisteten Österreichs Vollzeitbeschäftigte Enormes. Mit durchschnittlich 40,8 Stunden liegen sie bei der üblicherweise geleisteten Wochenarbeitszeit inklusive Überstunden europaweit nach Zypern und Schweden an dritter Stelle (Quelle: Eurostat).

1,3 Milliarden Euro für Über­stunden nicht aus­bezahlt

Die Ausdehnung der Steuerfreigrenze bei Überstunden für 2024 und 2025 reicht der Industrie offenbar nicht. Ist bisher auf die Zuschläge für die ersten 10 Überstunden im Monat (maximal 86 Euro) keine Steuer angefallen, hat die Regierung diese steuerliche Begünstigung für 2024 und 2025 auf 18 Stunden und maximal 200 Euro ausgeweitet. Nun will die Industrie auch noch die „normale“ Vollarbeitszeit verlängern, somit den Grund-Stundenlohn kürzen und Überstundenzuschläge kappen. „Diese Überlegungen bedeuten glatten Lohn- und Zeitraub“, ärgert sich AK-Präsident Stangl. Insbesondere, wenn man bedenkt, dass 2023 mehr als ein Viertel der Überstunden und Mehrarbeitsstunden weder in Zeit noch in Geld abgegolten wurde. Das entspricht rund 1,3 Milliarden Euro an vorenthaltenen Entgelten.

Mit den 2018 von der schwarz-blauen Regierung durchgesetzten gesetzlich möglichen Höchstarbeitszeiten pro Woche von 60 Stunden belegt Österreich aktuell ohnehin den unrühmlichen ersten Platz (gemeinsam mit Deutschland, den Niederlanden und Dänemark).

Nachteilige Verfalls­fristen ab­schaffen!

Nicht bezahlte Ansprüche wie Lohn, Gehalt oder Überstunden verjähren grundsätzlich nach 3 Jahren. Allerdings zielen Verfallsklauseln darauf ab, diese gesetzliche Verjährungsfrist zu verkürzen. Daher kommt es häufig vor, dass geleistete, aber nicht bezahlte Überstunden schon nach wenigen Monaten nicht mehr eingeklagt werden können, wenn man die Bezahlung nicht rechtzeitig schriftlich eingefordert hat. So gehen Arbeitnehmer:innen aufgrund kurzer Verfallsfristen viele Ansprüche verloren. Beschäftigte verlieren dadurch Geld. Die AK Oberösterreich fordert daher die Abschaffung derartiger Verfallsfristen, damit für Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis eine 3-jährige Verjährungsfrist gilt, analog zum allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB).

„Anstatt derartiger absurder Vorschläge, die nichts anderes als Gratisarbeit be­deuten, braucht es spürbare Konsequenzen, wenn Ent­gelte für Mehr- und Über­stunden nicht ausbezahlt werden. Zudem gilt es, die kurzen Verfallsfristen für viele Ansprüche ab­zuschaffen.“ 

andreas stangl

AK-Präsident

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