Lebensversicherung
Informationen und Tipps: Der individuelle Bedarf zählt!
Nach einer grundlegenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem Jahr 2013 und der ersten Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) dazu aus 2015 steht einem Versicherungsnehmer/einer Versicherungsnehmerin bei fehlender oder fehlerhafter Belehrung des Versicherers über das bei Lebensversicherungen bestehende Rücktrittsrecht ein unbefristetes Rücktrittsrecht zu: der sogenannte "Spätrücktritt".
Seitdem wurden von den Versicherungen viele Argumente gegen diesen “Spätrücktritt“ vorgebracht.
Zum Spätrücktritt berechtigt laut OGH aber auch, wenn die Rücktrittsbelehrung nach § 5b VersVG fehlt oder fehlerhaft ist. Dieses Rücktrittsrecht bestand zusätzlich zum Rücktrittsrecht von Lebensversicherungen dann, wenn die Versicherung oder deren Beauftragte (Mitarbeiter/-innen, Versicherungsagenten/-innen; nicht Versicherungsmakler/-innen) bestimmte Informationspflichten nicht eingehalten hatten, zum Beispiel wenn bei Unterfertigung des Versicherungsantrags dem Antragsteller/der Antragstellerin die Bedingungen oder der Antrag nicht ausgehändigt wurden (7Ob194/20k).
Laut höchstgerichtlicher Rechtsprechung und der ab 1. August 2022 geltenden gesetzlichen Regelung haben betroffene Versicherungsnehmer/-innen bei einem berechtigten Spätrücktritt Anspruch auf
Wenn Sie bei Ihrem Versicherungsvertrag die Möglichkeit eines Spätrücktritts überprüfen möchten, sind Ihnen die Konsumentenschützer/-innen der AK Oberösterreich gerne behilflich. Schicken Sie uns dazu
Vorsicht ist allerdings geboten, wenn Ihnen die Rückabwicklung über diverse Kanäle angeboten oder Sie unaufgefordert von Ihnen unbekannten Beratern kontaktiert werden. Oft wird dann gleichzeitig der Neuabschluss eines vermeintlich lukrativen Vertrages vorgeschlagen. Nicht selten verschlechtern Sie dadurch Ihre Position als Konsument/Konsumentin.
Wir informieren Sie gerne regelmäßig über Aktuelles zum Thema Konsumentenschutz.
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